Sich vorzeitig aus dem Zivilschutz entlassen oder wiedereinteilen lassen
Angehörige einer Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes können sich vorzeitig aus dem Zivilschutz entlassen lassen. Bei einem Austritt aus der Partnerorganisation muss die Wiedereinteilung beantragt werden.
Voraussetzungen
Hauptberufliche und unentbehrliche Angehörige einer der Partnerorganisationen:
- Kantonale und kommunale Polizeikorps
- Feuerwehren (nur hauptamtliches Personal)
- Öffentliche und private Spitäler und Kliniken, Pflegeanstalten und Pflegeheime, Anstalten und Heime zum Vollzug von Freiheitsstrafen
- Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungsbetriebe, Abfall-, Kehrichtensorgungs- und Abwasserbetriebe
- Verkehrs- und Transportunternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag
- Konzessionierte Telekommunikationsunternehmen
Ablauf
Der Antrag muss von der Partnerorganisation unterstützt werden.
Füllen Sie das Formular aus und leiten Sie es an Ihren Zivilschutzkommandanten weiter.
Die Fachstelle Kontrollwesen entscheidet über den Antrag. Sie werden schriftlich benachrichtigt.
Wenn Sie die Partnerorganisation verlassen, muss dies der zuständigen Zivilschutzorganisation gemeldet werden. Sie können auch eine Wiedereinteilung beantragen. Beachten Sie bitte das entsprechende Formular.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
- Dienstbüchlein
Fristen und Termine
Keine
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Kantonsebene
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG (SAR 515.200)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (SAR 515.211)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Antrag vorzeitige Entlassung Zivilschutz (PDF, 1 Seite, 108 KB)