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Sich vorzeitig aus dem Zivilschutz entlassen oder wiedereinteilen lassen

Angehörige einer Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes können sich vorzeitig aus dem Zivilschutz entlassen lassen. Bei einem Austritt aus der Partnerorganisation muss die Wiedereinteilung beantragt werden.

Voraussetzungen

Hauptberufliche und unentbehrliche Angehörige einer der Partnerorganisationen:

  • Kantonale und kommunale Polizeikorps
  • Feuerwehren (nur hauptamtliches Personal)
  • Öffentliche und private Spitäler und Kliniken, Pflegeanstalten und Pflegeheime, Anstalten und Heime zum Vollzug von Freiheitsstrafen
  • Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungsbetriebe, Abfall-, Kehrichtensorgungs- und Abwasserbetriebe
  • Verkehrs- und Transportunternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag
  • Konzessionierte Telekommunikationsunternehmen

Ablauf

Der Antrag muss von der Partnerorganisation unterstützt werden.

Füllen Sie das Formular aus und leiten Sie es an Ihren Zivilschutzkommandanten weiter.

Die Fachstelle Kontrollwesen entscheidet über den Antrag. Sie werden schriftlich benachrichtigt.

Wenn Sie die Partnerorganisation verlassen, muss dies der zuständigen Zivilschutzorganisation gemeldet werden. Sie können auch eine Wiedereinteilung beantragen. Beachten Sie bitte das entsprechende Formular.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular
  • Dienstbüchlein

Fristen und Termine

Keine

Rechtliche Grundlagen

Bundesebene

Kantonsebene

Formulare & Online-Dienstleistungen

Antrag vorzeitige Entlassung Zivilschutz (PDF, 1 Seite, 108 KB)