Ratenzahlung für juristische Person beantragen
Die Rechnungen der direkten Bundessteuer sowie der Kantons- und Gemeindesteuern der juristischen Personen können in Raten bezahlt werden. Die Ratenzahlung kann online beantragt werden. Konsultieren Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Voraussetzungen
Sie haben eine Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern und/oder die direkte Bundessteuer erhalten und Sie wollen den Betrag in Raten bezahlen.
Direkte Bundessteuer
Bei einer provisorischen Rechnung des aktuellen Steuerjahres können Sie monatliche Ratenzahlungen bis spätestens zum Jahresende beantragen. Für neue provisorische Rechnungen aus Vorjahren sind maximal sechs Ratenzahlungen ab neuem Fälligkeitsdatum möglich.
Bei einer definitiven Steuerrechnung sind maximal sechs Ratenzahlungen ab Fälligkeit möglich.
Kantons- und Gemeindesteuern
Bei einer provisorischen Rechnung können Sie ab dem Fälligkeitsdatum bis zu sechs Ratenzahlungen beantragen. Für alle provisorischen Steuerrechnungen unter CHF 15'000.00, deren Fälligkeitsdatum nicht älter als drei Monate sind, können bis zu acht Ratenzahlungen beantragt werden.
Bei einer definitiven Steuerrechnung sind maximal sechs Ratenzahlungen ab Fälligkeit möglich.
Alle Ratengesuche werden individuell geprüft. Aufgrund der Zahlungsmoral ergeben sich allenfalls Abweichungen gegenüber obigen Ausführungen.
Ablauf
- Die steuerpflichtige Person füllt das Online-Antragsformular aus und reicht es ein (klicken auf "Abschicken").
Hinweis: Am besten füllen Sie das Formular auf einem Desktop-PC mit Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox aus, um es optimal nutzen zu können. - Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft den Antrag und entscheidet darüber.
- Bitte stellen Sie keine doppelten Anfragen. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern, da täglich viele Anfragen eingehen.
Benötigte Unterlagen
Keine.
Fristen und Termine
Bitte beachten Sie die Angaben im Abschnitt "Voraussetzungen".
Kosten
Keine.