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Quellensteuer auf Kapitalleistungen bei Wohnsitz Ausland zurückfordern

Reichen Sie als quellenbesteuerte Person den Antrag zur Rückforderung der Quellensteuer auf Kapitalauszahlungen ein.

Voraussetzungen

Sie sind quellensteuerpflichtig, und der Steuerabzug ist bereits erfolgt. Ihr Wohnsitz befindet sich im Ausland.

Ablauf

  1. Sie reichen das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit den notwendigen Beilagen bei uns ein.
  2. Wir stellen Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Somit haben Sie Gewissheit, dass wir Ihren Antrag erhalten haben. Der Antrag wird erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft.
  3. Wir prüfen den Antrag, nehmen nötigenfalls weitere Abklärungen vor und entscheiden darüber.
  4. Sie erhalten eine Abrechnung von uns. Ein allfälliges Guthaben wird ausbezahlt.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind im entsprechenden Antragsformular bezeichnet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterlagen vollständig einreichen. Sie helfen dadurch mit, dass Ihr Antrag effizient bearbeitet werden kann. Unterlagen in einer Fremdsprache müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.

Fristen und Termine

Die Anträge müssen innerhalb von drei Jahren seit der Auszahlung der Kapitalleistung, eingereicht werden. Ein Antrag kann für ein betreffendes Jahr nur einmal eingereicht werden; danach erwächst die Abrechnung in Rechtskraft und ist definitiv.

Kosten

Der Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer für Kapitalleistungen bei Wohnsitz im Ausland ist kostenlos.

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