Projekte zur Förderung von standortgerechten, klimaangepassten, einheimischen Baumarten (SKEBA) einreichen
Die Förderung von standortgerechten, klimaangepassten und einheimischen Baumarten (SKEBA) wird im Aargau vom Kanton mit Beiträgen unterstützt.
Voraussetzungen
Waldbesitz im Kanton Aargau
Projekte zur Förderung von seltenen und wertvollen Baumarten laufen im öffentlichen Wald im Rahmen der Vereinbarungen über die Pflege und die Verjüngung des Waldes. Projekte sind aber auch im Privatwald möglich. Es gelten in jedem Fall die Erläuterung (PDF, 4 Seiten, 474 KB).
Ablauf
- Interessierte Privatwaldbesitzer wenden sich an ihren Revierförster. Dieser beurteilt, ob ein Projekt möglich und sinnvoll ist.
- Projektgesuche werden vom Revierförster unterschrieben und vom Kreisförster bewilligt.
- Nach der Ausführung werden sie vom Kreisförster abgenommen.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Beiträge.
- Es besteht eine vertragliche Verpflichtung, Bestände während rund 20 Jahren gemäss Projektziel zu pflegen.
Benötigte Unterlagen
Für Projekte "seltene und wertvolle Baumarten" braucht es das entsprechende Formular mit Planbeilage und Einzahlungsschein sowie im Privatwald eine unterschriebene Gewährleistungserklärung.
Fristen und Termine
Gesuche können laufend beim Revierförster eingereicht werden.
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen
Waldgesetz des Kantons Aargau AWaG § 25 (SAR 931.100)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Formular Eiche Trupp 2025-2028 (PDF, 1 Seite, 158 KB)
- Formular Sorbus Wildobst 2025-2028 (PDF, 1 Seite, 144 KB)
- Formular Eibe 2025-2028 (PDF, 1 Seite, 168 KB)
- Formular Schwarzerle 2025-2028 (PDF, 1 Seite, 153 KB)
- Formular Kollin 2025-2028 (PDF, 1 Seite, 172 KB)
- Formular Wildschadenverhütung Rotwild 2025-2028 (XLSX, 1 Seite, 32 KB)
- Gewährleistungserklärung 2025-2028 (PDF, 1 Seite, 1,2 MB)