Nachmeldung nach der Änderung Waffengesetz ab dem 15.08.2019
Wer bereits vor dem 15. August 2019 im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d war, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden. Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist (Art. 42b Waffengesetz).
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Nachmeldung halbautomatische Feuerwaffen und Waffen mit hoher Ladekapazität.
Anfragen über bereits registrierte Waffen werden nur nach Vorweisen der Kopie eines amtlichen Ausweises erteilt
Waffen:
- Zur halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe
- Halbautomatische Handfeuerwaffe verkürzbar ohne Funktionseinbusse auf bis 60 cm Gesamtlänge
- Halbautomatische Handfeuerwaffe für Zentralfeuermunition mit Magazin ab 10 Schuss
- Pistole mit Magazin ab 20 Schuss
Ablauf
- Ausgefülltes Formular senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular
- Kopie des gültigen Reisedokumentes oder der gültigen Identitätskarte
Fristen und Termine
Nachmeldungen haben innerhalb von drei Jahren, spätestens bis am 14. August 2022 zu erfolgen.
Kosten
Keine
Anleitungen
- Die Nachmeldung betrifft folgende Waffen:
- Zur halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe
- Halbautomatische Handfeuerwaffe verkürzbar ohne Funktionseinbusse auf bis 60 cm Gesamtlänge
- Halbautomatische Handfeuerwaffe für Zentralfeuermunition mit Magazin ab 10 Schuss
- Pistole mit Magazin ab 20 Schuss
Rechtliche Grundlagen
Waffengesetz Art. 5 Abs. 1 lit. b und c und Art. 42, 71 WV
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Formular Nachmeldung (Word-Formular) (RTF, 227 KB)
- Beiblatt Nachmeldung (Word-Formular) (RTF, 226 KB)
- Formular Nachmeldung (PDF-Formular) von Hand ausfüllbar (PDF, 139 KB)
- Beiblatt Nachmeldung (PDF-Formular) von Hand ausfüllbar (PDF, 29 KB)
Unterlagen benötigt