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Melden der Beschäftigung von unter 15-Jährigen im künstlerischen, kulturellen oder sportlichen Bereich oder zu Werbezwecken

Wollen Sie Jugendliche unter 15 Jahren für künstlerische, kulturelle oder sportliche Darbietungen oder zu Werbezwecken einsetzen, müssen Sie dies melden.

Voraussetzungen

Die Jugendlichen unter 15 Jahren müssen im arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen und für ihre Einsätze bezahlt werden. Tätigkeiten in einem Sportverein oder Laientheater müssen nicht gemeldet werden.

Ablauf

Sie müssen ein Meldeformular an die Industrie- und Gewerbeaufsicht (Adresse rechts) senden.

Benötigte Unterlagen

Formular

Fristen und Termine

Zwei Wochen vor Arbeitsbeginn

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Meldeformular für die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren bei kulturellen, künstlerischen, sportlichen Darbietungen (unter Publikationen)