Melden der Beschäftigung von unter 15-Jährigen im künstlerischen, kulturellen oder sportlichen Bereich oder zu Werbezwecken
Wollen Sie Jugendliche unter 15 Jahren für künstlerische, kulturelle oder sportliche Darbietungen oder zu Werbezwecken einsetzen, müssen Sie dies melden.
Voraussetzungen
Die Jugendlichen unter 15 Jahren müssen im arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen und für ihre Einsätze bezahlt werden. Tätigkeiten in einem Sportverein oder Laientheater müssen nicht gemeldet werden.
Ablauf
Sie müssen ein Meldeformular an die Industrie- und Gewerbeaufsicht (Adresse rechts) senden.
Benötigte Unterlagen
Formular
Fristen und Termine
Zwei Wochen vor Arbeitsbeginn
Kosten
Keine