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Inspektion in Heilmittelabgabestelle durchführen (Inspektionsprotokoll)

Inspektionen müssen regelmässig in allen Heilmittelabgabestellen (Detailhandelsbetrieben) und bei den Inhaberinnen und Inhabern einer Betäubungsmittelbewilligung durchgeführt werden.

Ablauf

Die Kontrollen werden einheitlich anhand des Inspektionsprotokolls durchgeführt. Dabei wird die Kantonsapothekerin durch Apotheken- und Drogerie-Inspektorinnen und -inspektoren unterstützt. Dies sind Berufsleute, die im Kanton Aargau eigene Apotheken oder Drogerien betreiben und durch das Departement Gesundheit und Soziales in dieses Nebenamt gewählt wurden.

Fristen und Termine

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Kosten

Inspektionskosten je nach Aufwand.

Rechtliche Grundlagen

Gebührenverordnung (GebührV) vom 13. März 2024

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