Gesuch für Beschäftigungsangebot im Asylbereich einreichen
Gemeinden, Institutionen, Vereine und Private können eigene Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen aus dem Asylbereich schaffen.
Voraussetzungen
- Sie sind interessiert, ein Beschäftigungsangebot durchzuführen.
- Das Beschäftigungsangebot konkurriert den Arbeitsmarkt nicht (Merkblatt Rahmenbedingungen und Vorgehen bei der Ausschreibung von Beschäftigungsangeboten) (PDF, 6 Seiten, 362 KB).
- Das geplante Beschäftigungsangebot findet im Kanton Aargau statt (für ausserkantonale Einsätze braucht es eine Bewilligung des Migrationsamts des betroffenen Kantons).
- Teilnehmende haben ihren Wohnsitz im Kanton Aargau.
- Sie sind bereit, die Rekrutierung von Teilnehmenden, deren Anleitung und Begleitung sowie die Entrichtung der Motivationsentschädigung zu übernehmen.
Ablauf
- Lesen Sie das Merkblatt Rahmenbedingungen und Vorgehen bei der Ausschreibung von Beschäftigungsangeboten (PDF, 6 Seiten, 362 KB) und die Antworten auf häufige Fragen aufmerksam durch.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Gesuch für Beschäftigungsangebot im Asylbereich einreichen".
- Füllen Sie die erforderlichen Angaben im Formular aus.
- Im letzten Schritt werden Sie gefragt, ob Sie Ihr Beschäftigungsangebot in der Angebotsübersicht publizieren möchten. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn auch Personen aus kantonalen Asylstrukturen und aus anderen Gemeinden teilnehmen können. Eine Publikation hat viele Vorteile:
- Sichtbarkeit des Beschäftigungsangebots
- erleichterte Rekrutierung von Teilnehmenden
- Sensibilisierung der Gesellschaft
- weckt das Interesse von neuen Anbietern
- Schicken Sie das Formular ab.
- Der Kantonale Sozialdienst (KSD) prüft Ihr Gesuch und teilt Ihnen seine Entscheidung mit. Das Beschäftigungsangebot darf erst nach Bewilligung des KSD durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
Fristen und Termine
Keine. Der KSD prüft das Gesuch schnellstmöglich.
Kosten
Der Gesuchsprozess ist für Sie kostenlos.
Formulare & Online-Dienstleistungen
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