Genehmigung für Neu- oder Umbauten von Schwimmbädern beantragen
Zur Sicherstellung einer nachhaltig guten Wasserqualität und zur Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit durch Chemikalien kontrolliert das Amt für Verbraucherschutz bereits die Baupläne für Neu- oder Umbauten von Schwimmbädern.
Ablauf
- Einreichen der Projektunterlagen durch den Kunden
- Beurteilung des Projektes durch die Bäderinspektorin; gegebenfalls Nachforderung von Unterlagen
- Stellungnahme hinsichtlich der Konformität mit den badewasserhygienischen Anforderungen
Benötigte Unterlagen
- Beschrieb der Wasseraufbereitung einschliesslich Prinzipschema
- Technische Daten zur Wasseraufbereitung
- Beschrieb von Lagerung und Handhabung der Chemikalien
Fristen und Termine
Die Unterlagen müssen spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden.
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen TBDV (SR 817.022.11)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGgV (SAR 361.112)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine