Familiennachzug durch Schweizer Staatsangehörige beantragen
Ausländische Ehegattinnen/Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizer Staatsangehörigen haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
Voraussetzungen
Der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs besteht grundsätzlich, sofern die Familie zusammen wohnt und die Ehe in der Schweiz anerkannt ist beziehungsweise ein rechtsgültiges Kindsverhältnis besteht.
Der Anspruch besteht nicht beziehungsweise erlischt, wenn der Familiennachzug geltend gemacht wurde, um Vorschriften des Ausländerrechts über die Zulassung und den Aufenthalt zu umgehen (z.B. Scheinehe) oder Widerrufsgründe vorliegen (z.B. Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe).
Folgende Familienangehörige von Schweizer Staatsangehörigen haben, sofern sie im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines EU/EFTA-Staates sind, Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung:
- Der Ehegatte/die Ehegattin und die Verwandten in absteigender Linie, die unter 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird;
- Die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten/der Ehegattin in aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird.
Ablauf
Ausländische Ehegatten und Kinder aus visumpflichten Ländern müssen ein entsprechendes Visum für die Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung beantragen. Davon ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel in einem Schengenstaat. In Abweichung davon sind Staatsangehörige folgender Staaten von der Visumpflicht auch für längerfristige Aufenthalte befreit: Andorra, Australien, Brunei Darussalam, Japan, Malaysia, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Vatikanstadt und Vereinigtes Königreich.
Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit
Die unten aufgeführten Unterlagen sind zusammen mit dem Formular B1730 "Familiennachzug, Vorbereitung der Heirat" den Einwohnerdiensten am Wohnsitz vorzulegen.
Bei einem negativen Gesuchsausgang kann die gesuchstellende Person eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Weitere Informationen stehen unter Rechtsschutz zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind den Einwohnerdiensten am Wohnsitz vorzulegen:
- Formular B1730 "Familiennachzug, Vorbereitung der Heirat"
- Kopie des schweizerischen Familienausweises oder Ehescheins
- Kopie eines gültigen Reisepasses oder bei EU-/EFTA-Staatsangehörigen einer gültigen Identitätskarte (für jede Person separat) der nachzuziehenden Person
- Strafregisterauszug des letzten Niederlassungsorts der im Ausland lebenden Person
- Geburtsscheine der Kinder
- Sorgerechtsnachweis der gesuchstellenden Person; im Falle einer Trennung mit gemeinsamem Sorgerecht: schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils, dass er mit der Ausreise der Kinder einverstanden ist
- Bei Nachzug eines Stiefkinds: Formular N18240: Unterhaltsgarantie (PDF, 28 KB)
- Vollmacht der nachzuziehenden Person
Fristen und Termine
Der Anspruch auf Familiennachzug muss innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden. Kinder über zwölf Jahre müssen innerhalb von zwölf Monaten nachgezogen werden. Die Fristen beginnen bei Familienangehörigen von Schweizer Staatsangehörigen mit deren Einreise oder der Entstehung des Familienverhältnisses.
Die Fristen gelten nicht für Familienangehörige von Schweizer Staatsangehörigen, die im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines EU/EFTA-Staats sind.
Kosten
Das Nachzugsverfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)
- Gebührenverordnung AIG GebV-AIG (SR 142.209)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Merkblatt B1670: Familiennachzug und Nachzug von eingetragenen Partnerinnen/Partnern (PDF, 2 Seiten, 124 KB)
Formular B1730: Familiennachzug, Nachzug von eingetragenen Partnerinnen/Partnern, Vorbereitung der Heirat (PDF, 2 Seiten, 293 KB)
Formular N18240: Formular Unterhaltsgarantie (gilt nicht für Besuchervisa) (PDF, 2 Seiten, 28 KB)
Vollmacht (PDF, 111 KB)