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Entlastungsaufenthalt in stationärer Einrichtung für Kinder und Jugendliche beantragen

Für Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven oder einer schweren körperlichen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung, die einen Sonderkindergarten oder eine Tagessonderschule besuchen, können zur Entlastung des Herkunftssystems Entlastungsaufenthalte in stationären Einrichtungen beantragt werden.

Hinweis:

Fristen beachten

Voraussetzungen

Die Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen stellen während der Schulpflicht einen begründeten Antrag an den Gemeinderat mit der voraussichtlichen Anzahl Entlastungstage pro Jahr.

Ablauf

  • Schritt 1:
    Die Erziehungsberechtigten stellen einen begründeten Antrag an den Gemeinderat als zuweisende Behörde mit der voraussichtlichen Anzahl Entlastungstage pro Jahr.
  • Schritt 2:
    Die zuweisende Behörde beschliesst die Zuweisung in die Entlastungstage und die Anzahl der Entlastungen.
  • Schritt 3:
    Die Einrichtung welche die Leistung erbringt, reicht eine Eintrittsmeldung mit dem Zuweisungsbeschluss der Behörde in CONNET ein.

Fristen und Termine

Jeweils im Voraus oder umgehend nach dem Ereignis

Kosten

Es sind keine Gemeindebeiträge geschuldet. Der Elternbeitrag beträgt 25 Franken pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie zu unseren Dienstleistungen.

Hinweis:

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