Emissionsarme Ausbringung flüssiger Hof- und Recyclingdünger mit Schleppschuh, Gülledrill und Güllegrubber erfassen
Der Kanton Aargau unterstützt, basierend auf dem Massnahmenplan Ammoniak, die emissionsarme Ausbringung flüssiger Hof- und Recyclingdünger mit Schleppschuh, Gülledrill und Güllegrubber mit einem Beitrag von 45 Franken pro Hektar und Gabe.
Voraussetzungen
Beitragsberechtigung
Beitragsberechtigt ist die gesamte düngbare Fläche der Aargauer Betriebe, welche mit den emissionsmindernden Ausbringverfahren Schleppschuh, Gülledrill und Güllegrubber zwischen dem 15. Februar und dem 15. November (Beitragsperiode) begüllt werden. Für den Einsatz des Schleppschlauches werden keine Beiträge ausbezahlt.
AGOV
- iOS- oder Android-Smartphone/-Tablet
- Computer mit Betriebssystem Windows/MacOS und Internetzugang
- "AGOV access"-App: Google Play Store oder Apple App Store
- Alternative oder ergänzend zur App kann ein physischer FIDO2-Sicherheitsschlüssel verwendet werden.
- Persönliche und privat genutzte E-Mail-Adresse
Ablauf
- Anmeldung mittels AGOV
- Ausbringung mit Schleppschuh, Gülledrill und Güllegrubber tageweise erfassen
- Erfassung abschliessen und einreichen
Die gesuchstellende Person füllt das Online-Meldeformular laufend oder am Ende der Beitragsperiode aus. Erfasst werden die pro Tag begüllte Fläche in Aren und entsprechend die pro Tag ausgebrachte Menge Gülle oder Recyclingdünger in m³. Pro Tag ist nur ein Eintrag möglich. Nach der Erfassung wird das Meldeformular eingereicht (klicken auf "Abschicken"). Die Einreichung erfolgt direkt nach der Erfassung, ein Zwischenspeichern über mehrere Tage oder bis zum Ende der Abrechnungsperiode ist nicht möglich. Die eingereichten Angaben werden geprüft und der Beitrag jeweils mit den Direktzahlungen ausbezahlt.
Fristen und Termine
Die Beitragsperioden dauern jeweils vom 1. September bis zum 31. August. Güllegaben zwischen dem 16. November und dem 14. Februar können nicht erfasst werden, da dafür keine Beiträge gewährt werden.
2026
Für das Jahr 2026 sind erstmals Güllegaben ab dem 15. Februar 2026 beitragsberechtigt. Die Einträge für das laufende Jahr (15. Februar bis 31. August 2026) müssen bis spätestens am 15. September 2026 via Meldeformular eingereicht werden.
2027
Güllegaben ab dem 1. September 2026 bis zum 31. August 2027 können laufend ab dem 16. September 2026 via Meldeformular eingereicht werden.