Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten zur Ausstellung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr
Wenn private Sicherheitsdienste im Auftrag einer Gemeinde den ruhenden Verkehr kontrollieren und Ordnungsbussen ausstellen, erfordert dies eine Bewilligung. Hier finden Sie weitere Informationen und die benötigten Formulare.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
- Gemeinde verfügt über eine Bewilligung der Fachstelle SIWAS für den Beizug privater Sicherheitsdienste zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit
- Die Sicherheitsdienstfirma verfügt über eine Bewilligung der Fachstelle SIWAS für die Ausübung von Sicherheitdienstaufgaben im Kanton Aargau
- Zertifikat der Ausbildung Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr für Sicherheitsdienstmitarbeitende vorhanden
- Infplichtnahme des/der Sicherheitsdienstmitarbeitende durch den Chef der zuständigen Regionalpolizei
Ablauf
gemäss Ablaufschema "Ordnungsbussenausstellung durch private Sicherheitsdienste"
Benötigte Unterlagen
ausgefüllte Formulare an die Fachstelle SIWAS senden
Fristen und Termine
keine
Kosten
gemäss Gebührentarif (PDF, 22 KB)
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2005
Merkblatt über den Einsatz von privaten Sicherheitsdienst zurAusstellung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr
Formulare & Online-Dienstleistungen
Meldeblatt Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste (PDF, 19 KB)
Inpflichtnahmeformular für die Ausstellung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr (PDF, 11 KB)
Unterlagen benötigt