Eignungsbescheinigung zum Zweck der Adoption beantragen
Hier finden Sie Informationen über Voraussetzungen und Gesuchstellung für eine Eignungsbescheinigung zum Zweck der Adoption.
Voraussetzungen
Grundsatz: Die Aufnahme eines Kindes zum Zweck der Adoption ist nur möglich, wenn sie dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes dient.
Weitere Voraussetzungen:
- Wohnsitz im Kanton Aargau
- Ehegatten, die seit mindestens 3 Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen und beide das 28. Altersjahr zurückgelegt haben
- Nicht mehr als 45 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und Adoptivelternteilen
- Nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung eines Kindes Gewähr bieten können
- Bereitschaft, das Kind in seiner Eigenart anzunehmen und es entsprechend seinem Alter mit seinem Herkunftsland vertraut zu machen
- Vertiefte Auseinandersetzung mit den besonderen Bedürfnissen eines Adoptivkindes, insbesondere mit der Biografiearbeit
- Besuch eines Adoptionsvorbereitungskurses (dringend empfohlen)
Ablauf
Schritt 1:
Wenn Sie sich bei der Zentralen Behörde telefonisch über die Aufnahme eines Pflegekindes zum Zweck der Adoption informiert haben, ein Pflegekind aus dem Ausland oder der Schweiz aufnehmen wollen und die Voraussetzungen für eine Gesuchstellung erfüllen, können Sie mit dem Gesuchsformular die Abklärung Ihrer Eignung beantragen.
Gesuchsformular und Anhänge digital:
- Gesuch Eignungsbescheinigung (RTF, 3 Seiten, 371 KB)
- Anhang 1 (RTF, 45 KB)
- Anhang 2 (RTF, 78 KB)
- Anhang 3 (RTF, 49 KB)
- Anhang 4 (RTF, 45 KB)
oder handschriftlich:
- Gesuch Eignungsbescheinigung (PDF, 3 Seiten, 163 KB)
- Anhang 1 (PDF, 1 Seite, 7 KB)
- Anhang 2 (PDF, 1 Seite, 14 KB)
- Anhang 3 (PDF, 1 Seite, 7 KB)
- Anhang 4 (PDF, 1 Seite, 69 KB)
vollständig ausfüllen.
Schritt 2:
Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit allen weiteren verlangten Unterlagen per Post an:
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Zentrale Behörde
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau
Im Rahmen der Eignungsabklärung und Erstellung eines Sozialberichts werden mit den Gesuchstellenden verschiedene Gespräche geführt.
Benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Gesuchsformular mit Anhängen und Beilagen.
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr im Rahmen von
Fr. 3'200.– bis Fr. 4‘000.–, zuzüglich Auslagen erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Adoption Art. 264 – 269c Zivilgesetzbuch (SR 210)
Adoptionsverordnung (SR 211.221.36)