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Eignungsbescheinigung zum Zweck der Adoption beantragen

Hier finden Sie Informationen über Voraussetzungen und Gesuchstellung für eine Eignungsbescheinigung zum Zweck der Adoption.

Voraussetzungen

Grundsatz: Die Aufnahme eines Kindes zum Zweck der Adoption ist nur möglich, wenn sie dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes dient.

Weitere Voraussetzungen:

  • Wohnsitz im Kanton Aargau
  • Ehegatten, die seit mindestens 3 Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen und beide das 28. Altersjahr zurückgelegt haben
  • Nicht mehr als 45 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und Adoptivelternteilen
  • Nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung eines Kindes Gewähr bieten können
  • Bereitschaft, das Kind in seiner Eigenart anzunehmen und es entsprechend seinem Alter mit seinem Herkunftsland vertraut zu machen
  • Vertiefte Auseinandersetzung mit den besonderen Bedürfnissen eines Adoptivkindes, insbesondere mit der Biografiearbeit
  • Besuch eines Adoptionsvorbereitungskurses (dringend empfohlen)

Ablauf

Schritt 1:

Wenn Sie sich bei der Zentralen Behörde telefonisch über die Aufnahme eines Pflegekindes zum Zweck der Adoption informiert haben, ein Pflegekind aus dem Ausland oder der Schweiz aufnehmen wollen und die Voraussetzungen für eine Gesuchstellung erfüllen, können Sie mit dem Gesuchsformular die Abklärung Ihrer Eignung beantragen.

Gesuchsformular und Anhänge digital:

oder handschriftlich:

vollständig ausfüllen.

Schritt 2:

Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit allen weiteren verlangten Unterlagen per Post an:

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Zentrale Behörde
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau

Im Rahmen der Eignungsabklärung und Erstellung eines Sozialberichts werden mit den Gesuchstellenden verschiedene Gespräche geführt.

Benötigte Unterlagen

Ausgefülltes Gesuchsformular mit Anhängen und Beilagen.

Fristen und Termine

Keine

Kosten

Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr im Rahmen von

Fr. 3'200.– bis Fr. 4‘000.–, zuzüglich Auslagen erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Adoption Art. 264 – 269c Zivilgesetzbuch (SR 210)

Adoptionsverordnung (SR 211.221.36)

Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (SR 211.221.31)

Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (SR 0.211.221.311)