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Bewilligung zur Vermittlung oder Gewährung von Konsumkrediten beantragen

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht prüft Gesuche und erteilt die Bewilligungen zur Vermittlung von Konsumkrediten (500 bis 80'000 Franken).

Voraussetzungen

Eine Bewilligung erhält:

  • Wer zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.
  • Wer die allgemeinen kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind.
  • Wer über eine ausreichende finanzielle Sicherheit verfügt (mindestens Fr. 10'000 für die Kreditvermittlung, mindestens Fr. 500'000 für die Kreditgewährung).

Ablauf

Schritt 1:

Reichen Sie das erforderliche Formular bei der Industrie- und Gewerbeaufsicht (Adresse rechts) samt darin verlangten Beilagen ein, jedoch ohne den Nachweis der finanziellen Sicherheit zu erbringen.

Schritt 2:

Erfüllen Sie nach Prüfung der eingereichten Unterlagen alle Bewilligungsvoraussetzungen, ist der Nachweis der finanziellen Sicherheit zu erbringen.

Benötigte Unterlagen

Sind in den Formularen aufgelistet.

Fristen und Termine

Jederzeit möglich.

Kosten

Eine Gesuchprüfung kostet mindestens Fr. 500.-, dieser Betrag wird mit einem Kostenvorschuss in Rechnung gestellt. Der Kostenvorschuss wird dem definitiven Aufwand angerechnet (pro Stunde Fr. 120.-).

Rechtliche Grundlagen

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