Bewilligung zur Inanspruchnahme öffentlicher Strassenfläche beantragen
Wenn Sie öffentliche Strassenflächen über den üblichen Gemeingebrauch hinaus beanspruchen möchten – beispielsweise im Rahmen von Bau- oder Leitungsarbeiten – benötigen Sie eine Bewilligung gemäss § 103 des Baugesetzes für die Inanspruchnahme öffentlichen Strassengebiets. Das entsprechende Gesuch ist mindestens 21 Tage vor Baubeginn einzureichen und kann einfach und digital über das Smart Service Portal eingereicht werden.
Ablauf
Der Formularassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Dabei können Sie alle erforderlichen Informationen direkt eingeben und die geplante Inanspruchnahme auf einer interaktiven Karte verorten. Ergänzende Unterlagen (z. B. Pläne oder Bewilligungen) laden Sie bequem im PDF- oder Bildformat hoch.
Nach dem Einreichen Ihres Gesuchs erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail sowie in Ihrem Konto auf dem Smart Service Portal (freiwillig). Über Statusänderungen – einschliesslich der Erteilung der Bewilligung – werden Sie ebenfalls direkt per E-Mail und über das Portal informiert.
Ein Benutzerkonto im Smart Service Portal können Sie als Person oder als Firma/Dienststelle eröffnen. Damit haben Sie die Möglichkeit, Eingaben zwischenzuspeichern, die Anträge zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubearbeiten oder erhaltene Bewilligungen einzusehen.
Für fachliche Auskünfte stehen ihnen die jeweiligen Kreisingenieur-Büros zur Verfügung.
- Kreis I (AG SüdWest; Raum Aarau/Lenzburg):
062 835 41 50, tiefbau.kr1@ag.ch - Kreis II (AG Ost; Raum Baden/Brugg):
056 460 02 40, tiefbau.kr2@ag.ch - Kreis III (AG SüdOst; Freiamt):
056 622 55 82, tiefbau.kr3@ag.ch - Kreis IV (AG Nord; Fricktal):
062 865 80 60, tiefbau.kr4@ag.ch
Benötigte Unterlagen
- Kontaktangaben zu Gesuchssteller, Bewilligungsnehmer sowie beauftragte Ausführungspartner (Bauleitung, Unternehmer, etc)
- Zeitraum und Ort der Massnahme
- Rechnungsadresse(n)
- Technische Informationen zur Inanspruchnahme (Typ, Grösse, Zweck, geplante Absperrungen)
- Technische Unterlagen (pdf)
- Evtl. weitere Unterlagen (pdf)
Fristen und Termine
Damit eine Bewilligungserteilung sichergestellt werden kann, ist das Gesuch zwingend mindestens 21 Tagen vor Baubeginn einzureichen.
Gegen die Auflagen der Bewilligung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
Kosten
Die Bewilligungserteilung verursacht Kosten gestützt auf die kantonale Gebührenverordnung (GebührV) vom 13.03.2024
Rechtliche Grundlagen
- Baugesetz (BauB) vom 19. Januar 1993
- Bauverordnung (BauV) vom 25. Mai 2011
- Gebührenverordnung (GebührV) vom 13. März 2024
- Mit dem Einreichen des Gesuchs über das Smart Service Portal stimmen Sie zu, dass Ihre Daten erfasst und verarbeitet werden.
- Sie können auf eine elektronische Einreichung und Verarbeitung des Gesuchs verzichten. Gesuche, welche per Mail eingehen, werden nicht behandelt. Sie können das Gesuch jedoch per Post einreichen. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich dadurch.
- Die Bewilligung erfolgt gemäss den kantonalen Vorschriften über Arbeiten im öffentlichen Raum
- Die Auflagen sind Bestandteil der erteilten Bewilligung und einzuhalten