Bewilligung zur Beschäftigung Jugendlicher im 15. Altersjahr beantragen
Wollen Sie Jugendliche beschäftigen, die im 15. Altersjahr sind, müssen Sie Folgendes beachten:
Voraussetzungen
Die Bewilligungspflicht gilt:
- für Jugendliche, welche im Alter von 14 Jahren eine berufliche Grundbildung beginnen, sofern die obligatorische Schulpflicht abgeschlossen ist.
- für Arbeiten infolge vorübergehender Freistellung vom Schulunterricht (z.B. Förderprogramm während der obligatorischen Schulpflicht).
Ablauf
Reichen Sie das Gesuch bei der Industrie- und Gewerbeaufsicht ein (Adresse rechts). Wir geben Ihnen anschliessend Bescheid, ob wir Ihr Gesuch bewilligen können.
Benötigte Unterlagen
Formular mit erforderlichen Beilagen
Fristen und Termine
Zwei Wochen vor Arbeitsbeginn
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Bewilligungsgesuch für die Beschäftigung Jugendlicher im 15. Altersjahr (PDF, 1 Seite, 278 KB)