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Bewilligung zur Beschäftigung Jugendlicher im 15. Altersjahr beantragen

Wollen Sie Jugendliche beschäftigen, die im 15. Altersjahr sind, müssen Sie Folgendes beachten:

Voraussetzungen

Die Bewilligungspflicht gilt:

  • für Jugendliche, welche im Alter von 14 Jahren eine berufliche Grundbildung beginnen, sofern die obligatorische Schulpflicht abgeschlossen ist.
  • für Arbeiten infolge vorübergehender Freistellung vom Schulunterricht (z.B. Förderprogramm während der obligatorischen Schulpflicht).

Ablauf

Reichen Sie das Gesuch bei der Industrie- und Gewerbeaufsicht ein (Adresse rechts). Wir geben Ihnen anschliessend Bescheid, ob wir Ihr Gesuch bewilligen können.

Benötigte Unterlagen

Formular mit erforderlichen Beilagen

Fristen und Termine

Zwei Wochen vor Arbeitsbeginn

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Bewilligungsgesuch für die Beschäftigung Jugendlicher im 15. Altersjahr (PDF, 1 Seite, 278 KB)