Bewilligung zum Betrieb eines Spiellokals beantragen
Für den Betrieb eines Spiellokals müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen.
Voraussetzungen
Wer handlungsfähig ist, einen guten Leumund hat, Gewähr für einwandfreie Betriebsführung bietet und eine geeignete Räumlichkeit vorweist, kann eine Bewilligung für den Betrieb eines Spiellokals beantragen. Die Bewilligung der Standortgemeinde für den Betrieb des Spiellokals muss vorhanden sein.
Ablauf
Senden Sie ein schriftliches Gesuch mit den erforderlichen Dokumenten ein:
- Gesuch Spiellokalbewilligung (PDF, 152 KB);
- Auszug aus dem Strafregister - hier online beantragen;
- Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als drei Monate, bei Domizilwechsel auch die Auszüge früherer Standorte (rückwirkend auf drei Jahre);
- Kopie eines rechtsgültigen Personalausweises inklusive Foto;
- Leumundszeugnis der Wohngemeinde;
- für Nicht-CH-Bürger und -Bürgerinnen zusätzlich eine Kopie des gültigen Ausländerausweises.
Die Bewilligung wird erst erteilt, wenn die Standortgemeinde den Betrieb des Spiellokals genehmigt. Das Spiellokal darf erst öffnen, wenn die Lokalbewilligung vorliegt.
Benötigte Unterlagen
Siehe unter Ablauf
Fristen und Termine
Jederzeit möglich.
Kosten
Betriebsbewilligung für Spiellokal: Fr. 500.--
Betriebskontrollen nach Aufwand: Fr. 100.--/Std.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Merkblatt für bauliche Gestaltung, Einrichtung und Betrieb von Spiellokalen (PDF, 117 KB)