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Bewilligung Nacht- oder Sonntagsarbeit für Jugendliche ab 16 Jahren beantragen

Wollen Sie Jugendliche ab 16 Jahren in der Nacht oder am Sonntag beschäftigen, müssen Sie eine Bewilligung einholen. Bewilligungen für länger andauernde Nachtarbeit (mehr als zehn Nächte pro Jahr) oder Sonntagsarbeit (mehr als sechs Sonntage pro Jahr) sowie für gefährliche Arbeiten stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) aus.

Voraussetzungen

  • Die Nacht- und Sonntagsarbeit muss notwendig sein für die Zielerreichung der beruflichen Grundbildung.
  • Die Aufsicht durch eine qualifizierte, erwachsene Person muss gewährleistet sein.

Ablauf

Reichen Sie das Gesuch bei der Industrie- und Gewerbeaufsicht ein (Adresse rechts). Wir geben Ihnen Bescheid, ob wir Ihr Gesuch bewilligen können.

Benötigte Unterlagen

Formular

Fristen und Termine

Zwei Wochen vor Arbeitsbeginn

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Gesuch Nacht- und Sonntagarbeit für Jugendliche ab 16 Jahren (PDF, 1 Seite, 278 KB)