Bewilligung für werkinternen Verkehr auf öffentlichen Strassen beantragen
Unter werkinterner Verkehr fällt laut Art. 33 VVV der Fahrverkehr zwischen benachbarten Teilen eines Fabrik- oder Werkbetriebes. Wird dabei die öffentliche Strasse benützt, so kann dem Unternehmer die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder auf kurzer Strassenstrecke gestattet werden, sofern er nachweist, dass er als Halter aller dieser Fahrzeuge nach Massgabe des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) gegen Haftpflicht versichert ist. Im Weiteren müssen Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h (VZV Art. 72) nicht immatrikuliert weder. Ausnahmefahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen. Weiterhin ist für die Nutzung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Versicherung abzuschliessen. Sie müssen den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden (z. B. Polizei) erbringen, jedoch nicht beim Strassenverkehrsamt. Die geltenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h bleiben bestehen. Zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften unterstehen neue, zum Eigengebrauch importierte Arbeitskarren bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h weiterhin der Einzelprüfung. Alternativ dazu ist eine Typengenehmigung zu beantragen. Das Fahrzeug darf nur in einem betriebssicheren und verkehrstüchtigen Zustand geführt werden.
Voraussetzungen
Es darf keine Parzelle eines anderen Grundbesitzers zwischen den beiden Objekten liegen. Ansonsten kann keine Bewilligung erteilt werden.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein
Ablauf
- Das Formular "Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr" ausfüllen und zusammen mit einem Situationsplan einreichen. Ebenfalls benötigt werden entsprechende Fahrzeugunterlagen sowie eine graue Versicherungskarte.
- Die Unterlagen werden gründlich geprüft und je nachdem Rücksprachen mit dem Gesuchssteller genommen.
Benötigte Unterlagen
- Formular Verwendung von Fahrzeugen im werkinternen Verkehr
- Situationsplan mit eingezeichneter Fahrstrecke
- Graue Versicherungskarte nach Art. 33 VVV
Fristen und Termine
Nach Eingang der Unterlagen werden für die Ausstellung ca. zwei Arbeitswochen benötigt.
Kosten
- Erstmalige Gebühr zwischen Fr. 50.– und Fr. 500.–
- Jährliche Gebühr zwischen Fr. 20.– und Fr. 2000.–
- Steuern und Gebühren