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Bewilligung für Arbeitsvermittlung und Personalverleih beantragen

Wer in der privaten Arbeitsvermittlung oder im Personalverleih tätig ist, benötigt eine entsprechende Betriebsbewilligung.

Voraussetzungen

Die Bewilligung wird erteilt, wenn der Betrieb:

  • im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist
  • über ein zweckmässiges Geschäftslokal verfügt
  • kein anderes Gewerbe betreibt, welches die Interessen von Stellensuchenden oder von Arbeitgebern gefährden könnte

Die für die Leitung verantwortliche Person muss:

  • Schweizer Bürger oder Ausländer mit Daueraufenthaltsbewilligung sein
  • für eine fachgerechte Vermittlung Gewähr bieten (abgeschlossene Berufslehre, anerkannte Vermittler- oder Verleiherausbildung, mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeitsvermittlung bzw. im Personalverleih, in der Personal-, Organisations- oder Unternehmensberatung oder im Personalwesen)
  • einen guten Leumund geniessen
  • im Handelsregister eingetragen sein

Ablauf

Schritt 1:

Füllen Sie das Formular "Bewilligungsgesuch" und das Formular "Bewilligungsgesuch – Verantwortliche Person" vollständig aus. Ein Verzeichnis der Dokumente, die Sie zusammen mit den rechtsgültig unterzeichneten Gesuchsformularen einreichen müssen, finden Sie auf Seite 8 und 9 des Formulars "Bewilligungsgesuch".

Den notwendigen Strafregisterauszug erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz oder Sie bestellen ihn persönlich am Postschalter. Für die anderen erforderlichen Auszüge und Bestätigungen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Amtsstellen.

Bundesamt für Justiz

Alle amtlichen Dokumente sollten nicht älter als sechs Monate sein und sind im Original einzureichen. Auf ausdrücklichen Wunsch retournieren wir Ihnen die Originale nach unserer Einsichtnahme. Unvollständige Gesuche werden zurückgewiesen.

Die Gesuchsformulare, Mustervorlagen der für den Personalverleih erforderlichen Verträge sowie die Textvorlage für eine Kautionsurkunde (für Bank oder Versicherer) finden Sie weiter unten unter "Formulare".

Schritt 2:

Bitte schicken Sie alle erforderlichen Unterlagen an:

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Industrie- und Gewerbeaufsicht
Rain 53, Postfach
5001 Aarau

Danach erhalten Sie so schnell wie möglich Bescheid, ob wir Ihr Gesuch bewilligen können.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Benötigte Unterlagen

Siehe Seite 8 und 9 im Formular Bewilligungsgesuch (PDF, 12 Seiten, 371 KB)

Fristen und Termine

Jederzeit möglich.

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung oder Änderung einer Bewilligung werden gestützt auf Art. 1 und Art. 7 der Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz (GebV-AVG) wie folgt erhoben:

  • Gebühr für die Erteilung einer Bewilligung: 750 - 1'650 Franken (je nach Aufwand)
  • Gebühr für die Änderung einer Bewilligung: 220 - 850 Franken (je nach Aufwand)

Die Gebühren verstehen sich als Kosten pro Bewilligungstyp. Die Gebühren für die Neuerteilung von Bewilligung/en werden einmalig erhoben und die Bewilligung/en für eine unbefristete Zeit erteilt.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen