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Betreibung löschen für juristische Personen

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft den eingereichten Antrag für die Löschung eines Betreibungsregistereintrags für die Kantons- und Gemeindesteuern, die direkte Bundessteuer, die Quellensteuer sowie Ordnungsbussen von juristischen Personen.

Voraussetzungen

Die Betreibung erfolgte irrtümlich oder es besteht lediglich eine Betreibung des Gläubigers Kanton Aargau / Schweizerische Eidgenossenschaft.

Zu beachten

Der Antrag um Löschung eines Betreibungsregistereintrags wird einmalig bewilligt und nur online entgegengenommen.

Unvollständige Gesuche (z.B. fehlende Betreibungsnummer, fehlende Firmenangaben usw.) können nicht bearbeitet werden.

Sollten mehrere Betreibungen bestehen, kann auf das Gesuch nicht eingetreten werden.

Ablauf

Die steuerpflichtige Person füllt den Antrag über das Online Formular aus.

Das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, prüft den Antrag, entscheidet darüber und sendet bei Zustimmung der steuerpflichtigen Person einen Einzahlungsschein mit der Löschungsgebühr über 100 Franken.

Nach Erhalt der Zahlung lässt das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug, beim zuständigen Betreibungsamt den Eintrag löschen.

Fristen und Termine

Die Einreichung des Antrags ist an keine Fristen gebunden.

Kosten

Die Kosten betragen 100 Franken.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Das Formular kann online ausgefüllt werden.