Berufsausübungsbewilligung oder Betriebsbewilligung im Gesundheitswesen beantragen
Für die Ausübung bestimmter Berufe respektive den Betrieb bestimmter Organisationen im Gesundheitswesen ist eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung nötig. Der Bewilligungsprozess läuft über das Portal Sirona. Auch Mutationen und die Beantragung von Unbedenklichkeitsbestätigungen können über das Portal Sirona vorgenommen werden.
Voraussetzungen
Sie möchten im Kanton Aargau einen Beruf ausüben, für den eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung (Berufsausübungsbewilligung) nötig ist:
Übersicht der Berufe
oder
Sie möchten im Kanton Aargau einen Betrieb führen, für den eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung (Betriebsbewilligung) nötig ist:Übersicht der Organisationen/Betriebe
oder
Sie möchten eine Mutation vornehmen.
oder
Sie möchten eine Unbedenklichkeitsbestätigung beantragen.
Ablauf
- Sie lesen die Informationen auf der betreffenden Webseite aufmerksam durch.
- Der Bewilligungsprozess läuft über das Portal Sirona. Damit Sie sich anmelden können, benötigen Sie ein Konto beim Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden (AGOV). Richten Sie ein AGOV-Konto ein, falls Sie noch keines haben:
Informationen und Anleitungen zu AGOV - Sie starten den Bewilligungsprozess im Portal Sirona.
Benötigte Unterlagen
Hinweise zu den notwendigen Unterlagen oder andere berufsspezifische Informationen finden Sie im jeweiligen Merkblatt Ihres Berufs/Betriebs (oben verlinkte Webseiten).
Fristen und Termine
Die Bearbeitungszeiten finden Sie im jeweiligen Merkblatt Ihres Berufs/Betriebs (oben verlinkte Webseiten).