Beiträge an 5-tägige Motorsäge- und Holzerkurse beantragen
Arbeiten mit der Motorsäge sind anspruchsvoll und bei falscher Handhabung gefährlich. Zum sicheren Fällen und Aufrüsten von Bäumen braucht es Kenntnisse zu den Sicherheitsregeln, zu den Eigenschaften der Baumarten, zu verschiedenen Fällmethoden und zu Aufrüstungstechniken. Deshalb empfehlen wir Privatwaldbesitzerinnen, Brennholzverarbeitern, Gelegenheitsholzerinnen und Gemeindemitarbeitern den Besuch eines Holzerkurses. Der Kanton Aargau und der Bund können den Besuch eines Motorsäge- oder Holzerkurses mit 200 Franken (Kt. AG) bzw. 425 Franken (Bund) unterstützen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz und Waldbesitz im Aargau, oder
- Wohnsitz und Ausüben forstlicher Tätigkeiten im Aargau
Keine Beiträge erhält, wer diese Arbeiten ausserhalb des Waldes verrichtet. Also z.B. im Rahmen einer Anstellung bei einer Gemeinde (Bauamt), beim Kanton (Werkhöfe) oder bei einem Gartenbauunternehmen.
Kursangebote
Entsprechende Kursangebote von WaldSchweiz finden Sie bei Wald Schweiz. Der Kanton Aargau und der Bund unterstützen dieses Kursangebot gemäss untenstehenden Angaben.
Ablauf
Der Antrag kann nach dem Kursbesuch an die im Formular angegebene Adresse gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Formular "Antrag für Beiträge an 5-tägige Motorsäge- und Holzerkurse"
- Kopie des Kompetenznachweises, sofern erworben
- Kopie der Rechnung des besuchten Kurses
- Kopie des Zahlungsnachweises (Bankbeleg, Postquittung, etc.)
Fristen und Termine
Bis spätestens 3 Wochen nach dem Kurs
Kosten
keine