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Beiträge an 5-tägige Motorsäge- und Holzerkurse beantragen

Arbeiten mit der Motorsäge sind anspruchsvoll und bei falscher Handhabung gefährlich. Zum sicheren Fällen und Aufrüsten von Bäumen braucht es Kenntnisse zu den Sicherheitsregeln, zu den Eigenschaften der Baumarten, zu verschiedenen Fällmethoden und zu Aufrüstungstechniken. Deshalb empfehlen wir Privatwaldbesitzerinnen, Brennholzverarbeitern, Gelegenheitsholzerinnen und Gemeindemitarbeitern den Besuch eines Holzerkurses. Der Kanton Aargau und der Bund können den Besuch eines Motorsäge- oder Holzerkurses mit 200 Franken (Kt. AG) bzw. 425 Franken (Bund) unterstützen.

Antragsformular Beiträge Holzerkurs (PDF, 2 Seiten, 600 KB)
Hinweis:

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

  • Wohnsitz und Waldbesitz im Aargau, oder
  • Wohnsitz und Ausüben forstlicher Tätigkeiten im Aargau

Keine Beiträge erhält, wer diese Arbeiten ausserhalb des Waldes verrichtet. Also z.B. im Rahmen einer Anstellung bei einer Gemeinde (Bauamt), beim Kanton (Werkhöfe) oder bei einem Gartenbauunternehmen.

Kursangebote

Entsprechende Kursangebote von WaldSchweiz finden Sie bei Wald Schweiz. Der Kanton Aargau und der Bund unterstützen dieses Kursangebot gemäss untenstehenden Angaben.

Ablauf

Der Antrag kann nach dem Kursbesuch an die im Formular angegebene Adresse gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Formular "Antrag für Beiträge an 5-tägige Motorsäge- und Holzerkurse"
  • Kopie des Kompetenznachweises, sofern erworben
  • Kopie der Rechnung des besuchten Kurses
  • Kopie des Zahlungsnachweises (Bankbeleg, Postquittung, etc.)

Fristen und Termine

Bis spätestens 3 Wochen nach dem Kurs

Kosten

keine

Antragsformular Beiträge Holzerkurs (PDF, 2 Seiten, 600 KB)
Hinweis:

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Signatur erforderlich