Bei einem Auslandaufenthalt Dienstverschiebung und Schiesspflichtdispensation beantragen
Voraussetzungen
Meldepflichtige, die sich höchstens 12 Monate oder ohne zivilrechtliche Abmeldung in der Schweiz im Ausland aufhalten wollen, haben keinen Auslandurlaub einzuholen, müssen aber Folgendes beachten.
Ablauf
- Sie sorgen dafür, dass die Postzustellung innerhalb der Schweiz gewährleistet ist.
- Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen.
- Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Benötigte Unterlagen
Fristen und Termine
- Dienstveschiebungsgesuche in der Regel 14 Wochen vor der Dientleistung.
- Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht vor der Abreise oder spätestens vor dem Nachschiesskurs.
Kosten
Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG), löst jede Dienstverschiebung die Ersatzpflicht aus, das heisst es ist ein Ersatz in Geld zu leisten.