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Aufenthaltsbewilligung für Schülerinnen/Studenten aus EU/EFTA-Staaten beantragen

Schüler und Studentinnen aus EU/EFTA-Staaten haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.

Voraussetzungen

Gesuchstellende Schülerinnen, Schüler und Studierende, die im Kanton Aargau zu wohnen beabsichtigen, benötigen dazu eine Aufnahmebestätigung einer anerkannten Lehranstalt sowie die Glaubhaftmachung genügender finanzieller Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts und der Schulkosten während der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz.

Die Verlängerung der Bewilligung erfolgt nur, sofern ersichtlich ist, dass die Ausbildung ordentlich abgeschlossen werden kann und sofern Schülerinnen, Schüler und Studierende weiterhin glaubhaft machen können, über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen.

Der Nachzug des Ehegatten/der Ehegattin und der unterhaltsberechtigten Kinder ist gestattet, sofern das Vorhandensein genügender finanzieller Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts für alle nachzuziehenden Personen während der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz glaubhaft gemacht wird.

Bei einem negativen Gesuchsausgang kann die gesuchstellende Person eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Weitere Informationen stehen unter Rechtsschutz zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende aus EU-/EFTA-Staaten, denen eine Aufenthaltsbewiligung zu Studienzwecken ausgestellt wurde, können während des Semesters einen Nebenerwerb von höchstens 15 Stunden in der Woche ausüben und während der Semesterferien einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Nebenerwerb und Vollzeitbeschäftigung müssen dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) gemeldet werden.
Übersteigt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit 15 Stunden in der Woche, bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung für Erwerbstätige.

Weitere Informationen zur Erwerbstätigkeit.

Ablauf

Die gesuchstellenden Personen haben sich nach dem Zuzug in der Schweiz bei der zuständigen Einwohnerkontrolle des Wohnorts anzumelden.

Die Gemeindebehörde stellt die Anmeldeunterlagen dem Amt für Migration und Integration (MIKA) zur Prüfung zu. Bei einem positiven Gesuchsausgang wird der Ausländerausweis B EU/EFTA der Gemeindebehörde zur Aushändigung zugestellt.

Bei einem negativen Gesuchsausgang kann die gesuchstellende Person eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Für weitere Informationen siehe unter Rechtsschutz.

Benötigte Unterlagen

Gesuchstellende, welche im Kanton Aargau zu wohnen beabsichtigen, haben bei der Wohngemeinde die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Aufnahmebestätigung einer anerkannten Lehranstalt; die eine allgemeine oder eine auf die Berufsausübung vorbereitende Ausbildung vermittelt. Bei einem Sprachaufenthalt müssen wöchentlich mindestens 20 Lektionen besucht werden;
  • Glaubhaftmachung, dass genügend finanzielle Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts und der Schulkosten während des Aufenthalts in der Schweiz vorhanden sind;
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte.
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz

Fristen und Termine

Keine

Kosten

Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Merkblatt A1010: Merkblatt für Schülerinnen, Schüler und Studierende aus EU-27/EFTA-Staaten (PDF, 1 Seite, 18 KB)
Vollmacht (PDF, 111 KB)