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Aufenthaltsbewilligung für Rentner/Rentnerinnen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, die ihren Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten können beantragen

Rentnerinnen und Rentner aus Nicht-EU/EFTA-Staaten haben unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

Voraussetzungen

Rentnerinnen und Rentnern aus Nicht-EU/EFTA-Staaten kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • älter als 55 Jahre;
  • Nachweis über enge Beziehungen zur Schweiz;
  • Nachweis über genügend finanzielle Mittel;
  • weder im Ausland noch in der Schweiz erwerbstätig.

Ablauf

Rentnerinnen und Rentner müssen grundsätzlich ein Visum bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung beantragen. Davon ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel in einem Schengenstaat. In Abweichung davon sind Staatsangehörige folgender Staaten von der Visumpflicht auch für längerfristige Aufenthalte befreit: Andorra, Australien, Brunei Darussalam, Japan, Malaysia, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Vatikanstadt und Vereinigtes Königreich.

Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit

Die Schweizer Vertretung stellt den Visumantrag der zuständigen Auslän­derbehörde in der Schweiz zu. Wird ein Aufenthalt im Kanton Aargau geplant, werden die Unterlagen dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugestellt.

Nach einer positiven Gesuchsprüfung durch das MIKA werden die Unterlagen seitens MIKA dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreitet. Erteilt das SEM die Zustimmung, wird die gesuchstellende Person durch das MIKA persönlich informiert.

Bei einem negativen Gesuchsausgang kann die gesuchstellende Person eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Für weitere Informationen siehe unter Rechtsschutz.

Benötigte Unterlagen

Dem Visumantrag bei der Schweizer Botschaft sind die folgenden Unterlagen beizulegen:

  • Begründung für die Übersiedlung sowie Angabe des gewünschten Wohnorts in der Schweiz.
  • Lebenslauf: Stichwortartige Zusammenstellung wichtiger Daten
  • Angaben über die persönlichen Beziehungen zur Schweiz
  • Vermögens- und Einkommensausweis der Rentnerin oder des Rentners (wie wird der Aufenthalt finanziert?) mit Bestätigung über Renteneinkommen und eigenes Vermögen.
  • schriftliche Verpflichtung der Rentnerin oder des Rentners, dass sie oder er weder in der Schweiz noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgeht beziehungsweise nachgehen wird.
  • Angabe des Zivilstands der Rentnerin/des Rentners und falls verwitwet, Todesschein des Ehegatten
  • schriftliches Gesuch mit Begründung und Angaben über die Beziehungen zur Schweiz sowie über die aktuellen Wohnverhältnisse am Aufenthaltsort der Rentnerin oder des Rentners (alleine oder mit Familie lebend, in einer Wohnung oder in einem [eigenen] Haus)

Fristen und Termine

Keine.

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Vollmacht (PDF, 111 KB)