Arbeitnehmende EU/EFTA Grenzgänger/Grenzgängerinnen Mutationen
Wechselt eine Person mit einer schweizerischen Grenzgängerbewilligung ihren Schweizer Arbeitgeber oder ändert sich der Name, Zivilstand oder die Auslandadresse, so hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin diese Mutation der zuständigen Migrationsbehörde mitzuteilen. Es wird ein mutierter Grenzgängerausweis ausgestellt.
Voraussetzungen
Arbeitgeberwechsel oder Änderung von Name, Zivilstand oder Auslandadresse eines bereits ausländerrechtlich geregelten Grenzgängers.
Ablauf
- Der Schweizer Arbeitgeber/die Schweizer Arbeitgeberin mit Sitz im Kanton Aargau informiert das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) schriftlich, wenn er/sie einen bereits ausländerrechtlich geregelten Grenzgänger/eine Grenzgängerin anstellt. Hierzu füllt er/sie das entsprechende Formular aus und reicht dieses dem MIKA ein. Alternativ erfasst er/sie die nötigen Daten auf EasyGov (ab 3. Juni 2024). Das analoge Vorgehen gilt für Änderungen bezüglich Name, Zivilstand oder Auslandadresse, jeweils mit schriftlichem Nachweis der Mutation.
- Das MIKA überprüft die eingereichten Unterlagen und lässt bei Bedarf einen neuen Grenzgängerausweis im Kreditkartenformat herstellen, welcher dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin zur Aushändigung an die arbeitnehmende Person zugestellt wird.
- Alle Mutations-Änderungen in der zentralen Datenbank ZEMIS sind kostenpflichtig und werden dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin in Rechnung gestellt.
Benötigte Unterlagen
- Formular A1460: Einholen einer Grenzgängerbewilligung mit Stellenantritt für EU/EFTA-Staatsangehörige bei einer Schweizer Arbeitgeberin / einem Schweizer Arbeitgeber oder elektronische Erfassung der Mutationsdaten auf EasyGov.
- Kopie neue ID oder neuer Pass (falls neuer Name/Zivilstand)
Fristen und Termine
Die Mutation muss vor Arbeitsbeginn bzw. unmittelbar nach Bekanntwerden mitgeteilt werden.
Kosten
Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Freizügigkeitsabkommen FZA (SR 0.142.112.681)
- Verordnung über den freien Personenverkehr VFP (SR 142.203)