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Akkreditierung als Weiterbildungsanbieter für Grundkompetenzkurse beantragen

Interessierte Kursanbieter brauchen eine Akkreditierung der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule sowie eine damit verbundene Bewilligung der Grundkompetenzkurse, für die Bildungsgutscheine eingelöst werden können. Die Akkreditierung ist aufgrund des Pilotcharakters der Gutscheine vorerst nur für die Jahre 2023 und 2024 gültig.

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule kann Weiterbildungsanbieter akkreditieren, wenn sie

  • im Kanton Aargau Grundkompetenzkurse gemäss Weiterbildungsgesetz anbieten,
  • ihr Kursangebot politisch und konfessionell neutral durchführen,
  • die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems nachweisen (z.B. durch ein externes Zertifikat wie EduQua oder ein eigenes Qualitätsmanagementsystem),
  • Kursleitende mit einer adäquaten Ausbildung und Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung einsetzen,
  • über geeignete Räumlichkeiten verfügen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, und
  • bereit sind, für die Kursadministration und die Berichterstattung mit dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) zusammen zu arbeiten.

Ablauf

  • Schritt 1: Für die Akkreditierung reichen die Anbieter bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule elektronisch (per Mail oder Webtransfer) die benötigten Unterlagen ein.
  • Schritt 2: Nach erfolgter Akkreditierung werden die Angaben zu den Grundkompetenzkursen auf der Kursdatenplattform erfasst, die im Gutscheinsystem integriert ist.
  • Schritt 3: Interessierte Personen können sich über www.einfach-besser.ch/Aargau einen Kurs suchen und sich dann direkt beim entsprechenden Weiterbildungsanbieter anmelden. Durch das einheitliche Anmeldeformular werden die Anspruchskriterien für einen Bildungsgutschein geprüft und vom Kanton benötigte, anonymisierte Kennzahlen (z.B. Alter, Bildungsstand, etc.) direkt an den SVEB weitergeleitet.
  • Schritt 4: Nachdem die Kursteilnehmenden mindestens 60% des Kurses besucht haben, stellen die Weiterbildungsanbieter die entwerteten Gutscheine direkt dem SVEB in Rechnung.

Benötigte Unterlagen

Bitte übermitteln Sie uns Unterlagen mit folgenden Angaben:

  1. Unternehmen (Website, kurze Geschichte, Leitbild/Strategie)
  2. Ansprechperson (Name und Funktion, Adresse, E-Mail, Telefon)
  3. Rechtsform (wenn vorhanden: Einreichung Handelsregisterauszug)
  4. Unternehmensleitung sowie Aufbau- und Ablauforganisation (z.B. Einreichung Organigramm)
  5. Grundkompetenzkurse, für welche Bildungsgutscheine eingelöst werden sollen: jeweils Kurstitel und Grundkompetenzbereich (Lesen und Schreiben, IKT, Mathematik, Konversation), Mindest- und Maximalanzahl Teilnehmende pro Kurs, Anzahl Lektionen, Minuten pro Lektion, Link zum Kursprogramm, Kurspreis, kurze Zusammenfassung in 1-2 Sätzen, Ziel, Inhalt, Zielgruppe, vorausgesetztes Sprachniveau, Start- und Enddatum, Uhrzeit, Durchführungsort
  6. Kurslokalität (Kursräume, Informatik, Erreichbarkeit)
  7. Kursleitende (Ausbildung, Berufs- und Unterrichtserfahrung)
  8. Qualitätsmanagement (externes Zertifikat oder internes Konzept)

Fristen und Termine

Weiterbildungsanbieter, die Teil des Pilotprojekts sein möchten, reichen ihre Unterlagen per Mail an dorian.koller@ag.ch ein. Die eingereichten Unterlagen werden fortlaufend berücksichtigt.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Hinweis:

Unterlagen benötigt