Änderung Familienname Kind auf Familienname des Stiefelternteils beantragen
Änderung Familienname Kind auf den Familiennamen des Stiefelternteils.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Aargau
- Achtenswerte Gründe für die beantragte Familiennanmensänderung
- Stabile Familiensituation
Ablauf
Schritt 1
Merkblatt aufmerksam lesen
Schritt 2
Gesuchsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben
Schritt 3
Gesuchsformular mit Beilagen per Post einreichen beim:
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Namensänderungen
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
- Beilagen gemäss Merkblatt
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Fr. 450.– bis Fr. 1'000.–, zuzüglich Auslagen
Rechtliche Grundlagen
- Art. 30 Abs. 1 Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)
- § 5 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EG ZGB (SAR 210.300)
- § 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch V EG ZGB (SAR 210.311)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Merkblatt Änderung Familiennamen des Kindes auf Familiennamen des Stiefelternteils (PDF, 2 Seiten, 53 KB)
- Gesuch Änderung Familiennamen des Kindes auf Familiennamen des Stiefelternteils (PDF, 4 Seiten, 67 KB)