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Gemeindedarlehen beantragen

Die Aargauer Gemeinden können im Sinne eines Dienstleistungsangebotes ihren Bedarf an Fremdkapital teilweise über den Kanton Aargau decken.

Voraussetzungen

In der Regel beträgt die maximale Limite pro Gemeinde fünf Millionen Franken und darf 20 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen nicht übersteigen. Gemeindedarlehen werden bis zu maximal einem Drittel des langfristigen Fremdkapitals der Gemeinde gewährt. Der Zinssatz wird im Einzelfall festgelegt. Er orientiert sich an den aktuellen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt zuzüglich einer von der Betragsgrösse und Laufzeit abhängigen Marge.

Darlehensbetrag

  • Minimal 100'000 Franken
  • Maximal 5'000'000 Franken

Laufzeit

  • 1 bis 12 Monate kurzfristige Darlehen
  • 2 bis 8 Jahre langfristige Darlehen

Ablauf

Bitte benützen Sie das untenstehende Formular "Bedarfsmeldung für Gemeindedarlehen". Die Tresorerie beziehungsweise bei langfristigen Darlehen das Gemeindeinspektorat werden Ihre Angaben prüfen. Anschliessend wird Ihnen eine Richtofferte unterbreitet und die weiteren Vertragsmodalitäten in die Wege geleitet. Die endgültige Fixierung des Zinssatzes erfolgt bei den kurzfristigen Darlehen zwei Werktage, bei den langfristigen Darlehen ca. zehn Werktage vor der Auszahlung des Darlehensbetrages.

Benötigte Unterlagen

Zur Prüfung des Bedarfs wird das vollständig ausgefüllte Formular "Bedarfsmeldung für Gemeindedarlehen" benötigt.

Fristen und Termine

Der Bedarf an kurzfristigen und langfristigen Darlehen kann jederzeit bei der Abteilung Finanzen / Sektion Tresorerie angemeldet werden.

Kosten

Keine

Formulare & Online-Dienstleistungen

Formular "Bedarfsmeldung für Gemeindedarlehen" (PDF, 2 Seiten, 19 KB)