Gemeindedarlehen beantragen
Die Aargauer Gemeinden können im Sinne eines Dienstleistungsangebotes ihren Bedarf an Fremdkapital teilweise über den Kanton Aargau decken.
Voraussetzungen
In der Regel beträgt die maximale Limite pro Gemeinde fünf Millionen Franken und darf 20 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen nicht übersteigen. Gemeindedarlehen werden bis zu maximal einem Drittel des langfristigen Fremdkapitals der Gemeinde gewährt. Der Zinssatz wird im Einzelfall festgelegt. Er orientiert sich an den aktuellen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt zuzüglich einer von der Betragsgrösse und Laufzeit abhängigen Marge.
Darlehensbetrag
- Minimal 100'000 Franken
- Maximal 5'000'000 Franken
Laufzeit
- 1 bis 12 Monate kurzfristige Darlehen
- 2 bis 8 Jahre langfristige Darlehen
Ablauf
Bitte benützen Sie das untenstehende Formular "Bedarfsmeldung für Gemeindedarlehen". Die Tresorerie beziehungsweise bei langfristigen Darlehen das Gemeindeinspektorat werden Ihre Angaben prüfen. Anschliessend wird Ihnen eine Richtofferte unterbreitet und die weiteren Vertragsmodalitäten in die Wege geleitet. Die endgültige Fixierung des Zinssatzes erfolgt bei den kurzfristigen Darlehen zwei Werktage, bei den langfristigen Darlehen ca. zehn Werktage vor der Auszahlung des Darlehensbetrages.
Benötigte Unterlagen
Zur Prüfung des Bedarfs wird das vollständig ausgefüllte Formular "Bedarfsmeldung für Gemeindedarlehen" benötigt.
Fristen und Termine
Der Bedarf an kurzfristigen und langfristigen Darlehen kann jederzeit bei der Abteilung Finanzen / Sektion Tresorerie angemeldet werden.
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
Formular "Bedarfsmeldung für Gemeindedarlehen" (PDF, 2 Seiten, 19 KB)