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Staatskanzlei

Regierungskommunikation

Gruppenbild des Aargauer Regierungsrats in den Rebbergen.
Aargauer Regierungsrat (v.l.n.r.): Staatsschreiberin Joana Filippi, Regierungsrat Stephan Attiger, Landstatthalter Dieter Egli, Landammann Dr. Markus Dieth, Regierungsrat Alex Hürzeler, Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (© Beni Basler / Foto Basler Aarau)

Die Regierungskommunikation besteht aus der internen und externen Kommunikation sowie der Projektkommunikation.

Externe Kommunikation

Startseite des kantonalen Webauftritts

Der Kommunikationsdienst des Regierungsrats ist verantwortlich für die departementsübergreifende Steuerung und Koordination sämtlicher externer Kommunikationsmassnahmen des Regierungsrats und der Departemente in den Bereichen Print, Web und Event.

Dazu gehören auf strategischer Ebene die Konzeption und Planung von Kommunikationsmassnahmen für den Gesamtregierungsrat, die Beratung des Regierungsrats in departementsübergreifenden Kommunikationsfragen, die Vorbereitung und Begleitung von Geschäften des Regierungsrats sowie die Steuerung und Koordination der Kommunikation von departementsübergreifenden Geschäften und Projekten.

Auf operativer Ebene ist der Kommunikationsdienst des Regierungsrats zuständig für die zeitliche und technische Koordination der Kommunikation der Departemente, die Aktualisierung des Webseite ag.ch und die Planung und Umsetzung der Kommunikationsmassnahmen der Staatskanzlei.

Umgang mit den Medien

© Kanton Aargau

Die Informationstätigkeit des Regierungsrats und der Verwaltung orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

  • einheitlich und kollegial
  • aktiv und rechtzeitig
  • wahr und sachlich
  • transparent und umfassend
  • dialoggruppengerecht und koordiniert.

Daraus folgen als Grundregeln der Kommunikation des Regierungsrats und der Departemente folgende Leitlinien:

Kommunikationsleitlinien

  • Kommunikation ist Teil der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit und umfasst alle Aufgaben des Regierungsrats und der Verwaltung. Die Regierungskommunikation dient der Herstellung, Durchsetzung und Begründung von Politik. Sie umfasst die Kommunikation nach aussen.
  • Einheitlich und kollegial: Das Kollegialitätsprinzip verlangt, dass der Regierungsrat gegen aussen mit einer Stimme spricht. Die Information richtet sich – unabhängig von Einzelinteressen von Behördenmitgliedern – nach dem Mehrheitsentscheid der Kollegialbehörde. Die Information der Öffentlichkeit über Regierungsentscheide geschieht unter Wahrung des Sitzungsgeheimnisses.
  • Aktiv: Der Regierungsrat informiert die Öffentlichkeit aktiv. Die Behörden des Kantons Aargau sind per Gesetz zur Information (mit Geheimhaltungsvorbehalt) verpflichtet.
  • Frühzeitig / rechtzeitig: Die Behörden sollen frühzeitig beziehungsweise rechtzeitig (entsprechend dem Rhythmus ihrer Geschäftsabwicklung) informieren.
  • Sachlich und wahr: Die Informationen sind nach dem Wissensstand des Regierungsrats und der Verwaltung wahr, sachlich und möglichst objektiv.
  • Transparent: Für die Meinungs- und Willensbildung in einer direkten Demokratie ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger erkennen können, aus welcher Quelle eine Information stammt. Information wird deshalb immer unter Angabe der verantwortlichen Stelle publiziert.
  • Umfassend: Die Information muss vollständig sein – ohne Wichtiges wegzulassen oder Negatives zu verschweigen. Alle wesentlichen Tatsachen und Zahlen sind der Öffentlichkeit vollständig bekannt zu geben, sofern nicht wichtige öffentliche oder schutzwürdige private Interessen im Weg stehen. Dabei ist irrelevant, ob die Information positiv oder negativ wirkt.
  • Dialoggruppengerecht: Die Information ist in ihrer Verständlichkeit der Zielgruppe angepasst, jedoch ohne die Vollständigkeit und die Sachlichkeit zu tangieren.
  • Koordiniert: Information und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit setzt die Koordination aller Akteure voraus. Die Koordination erfolgt über eine rechtzeitige und vorausschauende Kommunikationsplanung. Die Menge der Veröffentlichungen ist auch an den Bedürfnissen der Medien und der Medienschaffenden auszurichten.

Interne Kommunikation

Das Intranet des Kantons Aargau (InKA) dient als gemeinsames und einheitliches Arbeitsinstrument für die gesamte Verwaltung des Kantons. Es umfasst alle Intranet-Angebote der verschiedenen Einheiten der Verwaltung und ihren Institutionen. Zudem können die Mitarbeitenden des Kantons rasch und effizient über Neuerungen und Änderungen informiert werden.

Grundsätze

  • Wir kommunizieren offen und transparent;
  • die direkt Betroffenen kommen vor allen anderen;
  • intern kommt vor extern;
  • Kommunikation von oben nach unten und von unten nach oben ist gleichgestellt.

Ziele

  • Motivation;
  • Partizipation, Akzeptanz, Loyalität;
  • Offenheit und Transparenz;
  • Mitarbeiterzufriedenheit, Unternehmenskultur;
  • Wahrnehmung der Kantonsverwaltung als attraktiver Arbeitgeber.

Die digitale Kommunikationstechnologie ist ein zentrales Element der Internen Kommunikation, insbesondere auch im Bereich Intranet. Daraus ergeben sich zahlreiche Schnittstellen und Verbindungen zu Projekten und Vorhaben der kantonalen Verwaltung.

Projektkommunikation

Motto und Logo der Präsentation des Kantons Aargau an der Fête de Vignerons 2019. © Kanton Aargau

Der Kommunikationsdienst des Regierungsrats entwickelt in enger Zusammenarbeit mit den Departementen und der Informatik Aargau den Internet- und Intranetauftritt laufend weiter. Darüber hinaus ist er für die Social-Media-Kanäle verantwortlich. Unter die Projektkommunikation fällt auch die Eventkommunikation wie bei Auftritten an der Olma 2015 oder an der Zugermesse 2018 oder feierlichen Anlässen wie der Bundespräsidentinnenfeier 2016 oder der Fête de Vignerons 2019. Im 2021 beteiligt er sich an der Demokratiekonferenz und im 2022 am Marché-Concours national de chevaux.

Geschlechtergerechtes Formulieren

In den Richtlinien zum geschlechtergerechten sprachlichen Formulieren in der Verwaltungssprache (PDF, 89 KB) ist festgehalten, dass sich der Kanton Aargau grundsätzlich an den Regelungen des Bundes orientiert, namentlich am Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren der Bundeskanzlei von 2009 sowie an den Weisungen und Erläuterungen der Bundeskanzlei vom 15. Juni 2021 zum Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten des Bundes.