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Rechtssetzung

Phasen der Rechtssetzung

Das aargauische Recht kennt folgende, für den Regierungsrat relevanten Rechtssetzungsformen: Verfassung, Gesetz, Dekret und Verordnung. Die Rechtsätze durchlaufen bis zur Inkraftsetzung verschiedene Phasen.

Die Rechtssetzungsprojekte durchlaufen bei allen Rechtssetzungsformen Impuls-, Konzept- und Entwurfphase. Bei der Revision der Verfassung und bei Gesetzen folgt die Anhörungsphase. Anschliessend durchlaufen sie, wie auch die Dekrete, das Parlamentarische Verfahren. Nach dem politischen Beschluss über die neuen oder geänderten Rechtssätze müssen diese in der letzten Phase der Rechtssetzung in Kraft gesetzt und publiziert werden.

1. Impulsphase

Mit der Impulsphase beginnt das Rechtssetzungsprojekt. Regierungsrat und federführendes Departement nehmen Ideen, Kritiken und Anregungen aus dem politischen Umfeld auf (Bund, Grosser Rat, interessierte Öffentlichkeit).

Sie nehmen das Problem wahr und entscheiden nach einer Voranalyse über das Vorgehen. Mit dem Startschuss als erstem Meilenstein und dem Festlegen des weiteren Vorgehens wird der Projektauftrag vervollständigt und die Konzeptphase eröffnet.

Grafische Darstellung der Impulsphase (PDF, 1 Seite, 39 KB)

2. Konzeptphase

Mit dem Startschuss in der Impulsphase wird die Konzeptphase eröffnet. In ihr wird entschieden, "wohin die Reise gehen soll". In einem "kreisförmig" dargestellten Problemlösungszyklus werden der IST-Zustand festgestellt, Ziele formuliert, Lösungsvarianten erarbeitet und evaluiert. Diese Arbeiten münden in das Normkonzept. Die Genehmigung des Normkonzepts ist ein wichtiger Meilenstein des Rechtssetzungsprojekts: Der Regierungsrat entscheidet über die Freigabe der Entwurfsphase.

Grafische Darstellung der Konzeptphase (PDF, 1 Seite, 40 KB)

3. Entwurfphase

Auf der Grundlage des Normkonzepts erarbeitet das federführende Departement einen Entwurf des Erlasses mit den einzelnen Rechtssätzen. Zusammen mit dem Begleitbericht geht das Geschäft an die interessierten Amtsstellen zum Mitbericht und zur Differenzbereinigung. Über das in einem bereinigten Bericht darzulegende Ergebnis entscheidet der Regierungsrat: Verordnungen können in Kraft gesetzt und publiziert werden. Dekrete gehen ins Parlament, Gesetze in die Anhörung.

Grafische Darstellung der Entwurfphase (PDF, 1 Seite, 41 KB)

4. Anhörungsphase

Erlassentwürfe für Verfassung und Gesetze müssen zwingend in die öffentliche Anhörung. Auch für Dekrete führt der Kanton gelegentlich Anhörungen durch. Das federführende Departement verarbeitet die Ergebnisse der Anhörung in die vom Regierungsrat zu beschliessende Botschaft an den Grossen Rat und den Erlassentwurf für die erste parlamentarische Beratung.

Grafische Darstellung der Anhörungsphase (PDF, 1 Seite, 43 KB)

5. Parlamentarisches Verfahren

Die Botschaften des Regierungsrats gehen in die Beratung der vorberatenden Kommission. Der Regierungsrat erarbeitet zu den Anträgen der Kommission seine Stellungnahme. Beides wird im Plenum des Grossen Rats beraten (= 1. Beratung). Dekrete werden einmal beraten und durchlaufen anschliessend die Phase "Inkraftsetzung/Publikation".

Verfassung und Gesetze gehen an den Regierungsrat zur Erstattung der Botschaft zur 2. Beratung. Diese Botschaft wird von der Kommission vorberaten, der Regierungsrat nimmt Stellung und das Plenum berät die Anträge. Damit schliesst es das Verfahren ab. Das beschlossene Ergebnis der 2. Beratung wird anschliessend noch formal-redaktionell bereinigt. Verfassungsänderungen unterliegen jedenfalls einer Volksabstimmung, Gesetze dann, wenn im Grossen Rat ein tiefes Quorum erreicht wurde oder ein Referendum zu Stande kommt.

Grafische Darstellung des Parlamentarischen Verfahrens (PDF, 1 Seite, 51 KB)

6. Inkraftsetzung/Publikation

Mit der Inkraftsetzung und der Publikation der durch den Grossen Rat oder den Regierungsrat beschlossenen Rechtssätze endet ein Rechtssetzungsverfahren. Dem Beschluss über die Inkraftsetzung folgen die elektronische Publikation in der Aargauischen Gesetzessammlung (AGS) beziehungsweise in der Systematischen Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR).

Die Rechtssätze müssen sich nun als Recht bewähren.

Grafische Darstellung der Inkraftsetzung/Publikation (PDF, 1 Seite, 30 KB)