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Rechtsdienst

Mitberichte

Im Mitberichtsverfahren nimmt der Rechtsdienst des Regierungsrats Stellung zu allen generellen Erlassen.

Der Rechtsdienst des Regierungsrats nimmt Stellung zu allen generellen Erlassen, welche der Regierungsrat zu beschliessen oder zuhanden des Grossen Rats zu verabschieden hat. Der Leiter des Rechtsdiensts ist ausserdem befugt, die Zuweisung von Geschäften an den Regierungsrat zum Mitbericht zu beantragen.

Der Rechtsdienst überprüft im Mitbericht die Erlassentwürfe vor der Vorlage an den Regierungsrat zur Freigabe der öffentlichen Anhörung oder zur Beschlussfassung sowohl inhaltlich, als auch sprachlich-redaktionell sowie in formeller Hinsicht.

An Stelle des schriftlichen Mitberichts oder im Nachgang zu diesem kann der Rechtsdienst konferenzielle Bereinigungen mit dem sachlich zuständigen Departement durchführen.