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Rechtsdienst

Aufgaben des Rechtsdiensts des Regierungsrats

Der Rechtsdienst ist die ständige Beratungsstelle des Regierungsrats in Rechtsfragen. Er prüft die dem Regierungskollegium vorgelegten Geschäfte unter rechtlichen Gesichtspunkten. Er erstattet Gutachten und Rechtsauskünfte zuhanden des Grossen Rats.

Aufgaben:

  • Bearbeitung (Instruktion) von Beschwerden gegen departementale Entscheide zuhanden des Regierungsrats, zum Teil eigene Entscheidbefugnis
  • Erstattung von Mitberichten und rechtliche Mitarbeit in Rechtssetzungsverfahren des Kantons
  • Beratung von Regierung und Verwaltung
  • Prüfung departementaler Bewilligungsentscheide bei Grundstückserwerb durch Personen im Ausland

Entscheide

Wichtige Entscheide des Regierungsrats in Beschwerdeverfahren werden onlinein den Aargauischen Gerichts- und Verwaltungsentscheiden (AGVE) publiziert.