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November 2020

Aargau 2030 – Mit dem Entwicklungsleitbild blickt der Regierungsrat über die Legislatur hinaus in die Zukunft des Kantons

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Frau Staatsschreiberin Vincenza Trivigno, der Regierungsrat präsentierte im August einen wegen der Coronavirus-Pandemie mit vielen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behafteten Aufgaben- und Finanzplan 2021–2024. Im Frühjahr 2021 will er mit dem Entwicklungsleitbild 2021–2030 gar zehn Jahre vorausblicken – trotz aller Ungewissheiten. Warum?

Der Regierungsrat führt alle vier Jahre zu Beginn einer neuen Legislatur eine Standortbestimmung zum Kanton durch und setzt sich damit auseinander, wo und wie der Aargau in zehn Jahren stehen wird. Er erstellt dazu ein Entwicklungsleitbild (ELB). Dabei geht es vor allem um die Megatrends und grossen politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen Entwicklungen, die auch den Kanton Aargau politisch beeinflussen und prägen werden. Zurzeit wird das Entwicklungsleitbild 2021–2030 erarbeitet. Auch dieser Planungsprozess steht im Zeichen der Unwägbarkeiten und Unsicherheiten der Coronavirus-Pandemie.

"Gouverner, c'est prévoir" besagt ein französisches Sprichwort. Jetzt kann man sich fragen, wie weit es sich in der heutigen Zeit, wo sich alles so schnell ändert, überhaupt lohnt, vorauszuschauen. Und nun kommt die Coronavirus-Pandemie dazu, welche zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringt.

Diese Pandemie ist in thematischer und zeitlicher Hinsicht eine "Breitbandkrise", die fast alle Politikbereiche betrifft und über einen langen Zeitraum andauern wird. Sie wird voraussichtlich in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und in weiteren Bereichen. tiefgreifende und nachhaltig spürbare Spuren hinterlassen. Und gerade deshalb ist es wichtig, dass sich der Regierungsrat Zeit nimmt, um sich mit diesen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und weiteren Entwicklungen und Herausforderungen zu befassen – quasi im Auge des Orkans.

Dies hilft, die bisherigen Ereignisse und Auswirkungen der Coronavirus-Krise sowie die absehbaren Folgen und Auswirkungen einzuordnen. Weiter ermöglicht der ELB-Prozess, diese Erkenntnisse in Beziehung zu setzen zu den bestehenden Megatrends und Herausforderungen wie zum Beispiel den Klimawandel, den demografischen Wandel, die Wirtschaftsstruktur, die Sicherheit oder die Sozialwerke. Die Pandemie ist noch nicht überstanden. Zurzeit stecken wir mitten in der zweiten Welle. Der Regierungsrat behält sich deshalb vor, das ELB 2021–2030 gegebenenfalls schon während der nächsten Legislatur zu überarbeiten, wenn es aufgrund wesentlicher Entwicklungen Anpassungsbedarf geben sollte.

Weshalb braucht der Kanton Aargau ein Entwicklungsleitbild?

Mit dem ELB wird der "Langschuss" gemacht. Alle vier Jahre wird zu Beginn der Legislatur das ELB mit einem Planungshorizont von zehn Jahren erstellt. Das heisst, das ELB wird alle vier Jahre überarbeitet und auf die nächsten zehn Jahre neu ausgerichtet.

Bei der Lancierung des ersten ELB, welches die Jahre 2005 bis 2014 umfasste, hielt der Regierungsrat fest, dass die folgenden drei Fragen beantworten werden müssen: Erstens: wo steht der Kanton Aargau aktuell? Zweitens: wo soll der Kanton in zehn Jahren stehen? Und drittens: auf welchem Weg kommt der Kanton dorthin? Als langfristig ausgerichtetes Instrument der politischen Planung soll das ELB vor allem das "Gewichtige, Bedeutungsvolle, Grossdimensionierte und Langzeitwirksame" enthalten.

Das ELB wird im Laufe der Legislatur auf den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) heruntergebrochen. Die staatlichen Aufgaben und Finanzen sind in 43 Aufgabenbereiche mit Wirkungs- und Leistungszielen sowie Globalbudgets und Globalkrediten gegliedert. Die strategischen Schwerpunkte aus dem ELB sind im AFP abgebildet. Der Regierungsrat aktualisiert bzw. führt die Schwerpunkte im Aufgaben- und Finanzplan jeweils auf vier Jahre hinaus nach. Damit bildet er das nächste Budgetjahr und die drei folgenden Planjahre ab. Zu strategisch besonders wichtigen Themenbereichen mit einem langen Zeithorizont werden sogenannte Planungsberichte erstellt, aktuell zum Beispiel für die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl).

Wie entsteht ein Entwicklungsleitbild?

Der ELB-Prozess beginnt jeweils ein gutes Jahr vor dessen Verabschiedung und Veröffentlichung durch den Regierungsrat. Zuerst findet eine Auswertung des letzten Entwicklungsleitbilds statt. Dabei wird analysiert, wie sich die darin behandelten Megatrends entwickelt haben, insbesondere bezüglich der entsprechenden Regierungsschwerpunkte. Weiter wird geprüft, ob sich seither neue, wichtige Themen und Trends ergeben haben, die ins Entwicklungsleitbild aufgenommen werden müssen. Für das Entwicklungsleitbild 2021–2030 zeichnet sich zum Beispiel ab, dass die Klimapolitik und die Stärkung des volkswirtschaftlichen Ressourcenpotenzials neue strategische Akzente bilden könnten.

Klimapolitik und Ressourcenpotenzial als neue strategische Akzente

Das Entwicklungsleitbild entsteht unter der Federführung der Staatskanzlei in enger Zusammenarbeit mit den Departementen, die Trends und Entwicklungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich einbringen. Nach Analyse des Anpassungsbedarfs erfolgt die eigentliche Strategiebildung in mehreren Klausursitzungen des Regierungsrats und Workshops der Generalsekretärenkonferenz. Am Schluss des Prozesses verabschiedet der Regierungsrat das definitive Entwicklungsleitbild.

Der Aufgaben- und Finanzplan 2021–2024 steht ganz im Zeichen von Coronavirus-bedingten Unsicherheiten. Wirkt sich die Pandemie auch auf das neue Entwicklungsleitbild aus?

Mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung konnte in den letzten Jahren die strukturelle Finanzierungslücke im Aargauer Staatshaushalt beseitigt werden. Dies ist einerseits auf die günstige Wirtschaftslage und – damit zusammenhängend – die höheren Steuereinnahmen sowie auf gewisse Sondereffekte wie höhere Beiträge aus dem nationalen Finanzausgleich oder der Ausschüttung der Nationalbank zurückzuführen. Andererseits hat der Regierungsrat mit der Gesamtsicht dreizehn Reformvorhaben in verschiedenen Politikbereichen umgesetzt, die über den jährlichen AFP- respektive Budgetrhythmus hinausgingen.

Der Regierungsrat hat nun beschlossen, erneut eine finanzielle Langfristperspektive zu erstellen. Er geht davon aus, dass es gegen Ende 2020 neue Erkenntnisse zum möglichen weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie und erste Resultate zu den finanziellen Auswirkungen für den Kanton Aargau geben wird. Anhand dieser Grundlagen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der aktualisierten finanziellen Langfristperspektive wird der Regierungsrat im Frühjahr 2021 eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen und das neue Entwicklungsleitbild 2021–2030 verabschieden.

Der Regierungsrat hatte bereits im Juni 2020 den Prozess zur Analyse und Aufarbeitung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem kantonalen Coronavirus-Krisenmanagement eingeleitet. War das nicht zu früh, die Pandemie ist ja noch nicht überwunden?

Nein. Seit den Herbstferien hat sich die Coronavirus-Pandemie wieder zugespitzt. Es hat sich gerade wegen dieser Entwicklung als richtig herausgestellt, unmittelbar nach der Aufhebung der kantonalen Notlage im Juni 2020 mit der Analyse und Aufarbeitung der bisherigen Erfahrungen zu beginnen. Zum einen waren und sind die Eindrücke und Erlebnisse noch frisch und präsent, zum anderen hilft die systematische Auseinandersetzung mit den bisherigen Erfahrungen mit, das aktuelle Krisenmanagement laufend zu verbessern und anzupassen.

Es gibt Erkenntnisse, die sofort umgesetzt werden können.

Es gibt Erkenntnisse und Lehren, die sofort umgesetzt werden können. Bei andern Themen, zum Beispiel was den allfälligen strukturellen und gesetzlichen Anpassungsbedarf betrifft, ist es wichtig, dass sie bereits aufgenommen und festgehalten worden sind, auch wenn die Umsetzung nicht unmittelbar geschieht.

Die Federführung für den kantonalen Coronavirus-Bericht liegt ebenfalls bei der Staatskanzlei. Wie weit ist man seither gekommen?

Zuerst haben die Departemente, die Staatskanzlei und weitere ins kantonale Krisenmanagement involvierte kantonale Organisationen Themen und Erkenntnisse identifiziert. In einer zweiten Phase werden diese analysiert und auf Handlungsbedarf hin geprüft. Wenn solcher gegeben ist, werden die Themen und Erkenntnisse in den kantonalen Coronavirus-Bericht einfliessen und auf dieser Ebene weiterverfolgt. Diese beiden Phasen sind abgeschlossen. Aktuell findet nun eine Bereinigung statt. Es ist nach wie vor das Ziel, den Bericht bis Mitte nächstes Jahr dem Grossen Rat zur Kenntnis geben zu können. Je nach Entwicklung der weiteren Lage der Coronavirus-Pandemie könnte es sich allenfalls auch um einen Zwischenbericht handeln. Der Regierungsrat hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung des kantonalen Coronavirus-Berichts vom weiteren Verlauf der Krise abhängen wird.