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November 2019

Finanzpolitische Standortbestimmung Herbst 2019

Der Regierungsrat hat Ende August einen ausgeglichenen Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 verabschiedet. Im Budget 2020 wird ein Überschuss erwartet und die Planjahre 2021–2023 können ausgeglichen werden. Diese guten Aussichten sind jedoch mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, wie Landstatthalter und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth im Interview erklärt.

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Der Regierungsrat präsentiert mit dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan einen Überschuss im Budget 2020 von 45 Millionen Franken und einen ausgeglichenen Staatshaushalt bis 2023. Ist der Aargauer Staatshaushalt saniert?

Landstatthalter Markus Dieth: Wir sind dem Ziel der nachhaltigen Haushaltsanierung tatsächlich einen bedeutenden Schritt nähergekommen. Als der Regierungsrat im Mai 2017 sein Sanierungskonzept vorstellte, ging er von einer Finanzierungslücke von bis zu 250 Millionen Franken jährlich aus. In den nächsten Jahren kann nun die Finanzierungslücke voraussichtlich geschlossen werden – sofern die geplanten Reformvorhaben umgesetzt werden können. Dieses erfreuliche Zwischenergebnis stellt jedoch nur eine Momentaufnahme dar.

In den nächsten Jahren kann nun die Finanzierungslücke voraussichtlich geschlossen werden – sofern die geplanten Reformvorhaben umgesetzt werden können. Dieses erfreuliche Zwischenergebnis stellt jedoch nur eine Momentaufnahme dar.

Porträt Markus Dieth
© Beni Basler / Foto Basler Aarau
Dr. Markus Dieth Landstatthalter, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen

Inwiefern?

Die Konjunkturlage ist fragil und es stehen sowohl auf Bundesebene wie auch im Kanton politische Forderungen im Raum, die mit hohen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen verbunden wären. Dies kann rasch zu einem erneuten Anstieg der Finanzierungslücke führen. In einem nächsten Schritt geht es nun darum zu prüfen, ob der Haushaltsausgleich nachhaltig, das heisst über die Planungsperiode hinaus, erreicht werden kann. Hierzu soll im Frühjahr 2020 die 10-jährige Finanzperspektive vorzeitig aktualisiert werden. Falls in der 10-jährigen Finanzperspektive bis ins Jahr 2029 keine wesentliche Finanzierungslücke resultiert, soll die Haushaltsanierung abgeschlossen werden und mögliche kleinere Defizite im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses bereinigt werden. Sollte sich jedoch ein erneuter Handlungsbedarf zeigen, müsste die Haushaltsanierung, womöglich mit neuen Massnahmen und Reformvorhaben, neu aufgesetzt werden.

Wie ist der Stand der bereits aufgegleisten Reformvorhaben?

Mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung hat sich der Regierungsrat zum Ziel gesetzt, mit den Reformvorhaben eine Entlastung in der Bandbreite von jährlich 80–120 Millionen Franken zu erzielen. Mit einer langfristigen Entlastungswirkung von jährlich durchschnittlich rund 100 Millionen Franken wird die vom Regierungsrat gesteckte Zielsetzung erreicht. Die noch laufenden Reformvorhaben sind im Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 in den zuständigen Aufgabenbereichen als Entwicklungsschwerpunkte enthalten und finanziell abgebildet. Damit sie ihre geplante finanzielle Entlastungswirkung nachhaltig erbringen können, müssen sie nun konsequent fortgeführt und umgesetzt werden. Die meisten Reformvorhaben sind somit wie geplant auf Kurs. Wobei in der nächsten Zeit der Grosse Rat einige wichtige Weichen stellen wird. Ohne das Reformvorhaben Immobilien, beispielsweise, ist die Haushaltsanierung stark gefährdet.

Trotz der laufenden Haushaltsanierung hat der Kanton in den Jahren 2017 und 2018 Schulden abgebaut. Wie passt das zusammen?

In den Jahren 2017 und 2018 konnten wir Schulden von gesamthaft rund 400 Millionen Franken abtragen. Der Schuldenstand per Ende 2018 konnte damit erstmals unter 1 Milliarde Franken gesenkt werden. Möglich wurde dies durch die gute Wirtschaftslage und einmalige Sondereffekte, die zu Mehreinnahmen führten. Der Schuldenabbau ist Ausdruck einer nachhaltigen Finanzpolitik, indem er die künftigen Generationen von der Schuldenlast entlastet und ihren Handlungsspielraum erhöht.

Wie steht der Regierungsrat zu Steuersenkungen?

Ein Handlungsspielraum für gezielte Steuersenkungen besteht grundsätzlich erst bei einem strukturellen Überschuss. Erst wenn die Einnahmen konjunkturbereinigt wiederkehrend über den Ausgaben liegen, sind substanzielle Mindererträge finanzpolitisch verkraftbar. Gleich verhält es sich mit den Mehrausgaben. Viele der jüngst geäusserten politischen Forderungen nach Mehrausgaben sind aus heutiger Sicht schlicht nicht finanzierbar ohne Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen oder entsprechenden Einnahmeerhöhungen. Für eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen muss der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt werden.

Für eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen muss der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt werden.

Dr. Markus Dieth Landstatthalter, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen