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November 2018

Gesundheitspolitische Schwerpunkte

Wie viele Spitäler braucht der Kanton Aargau? Mit welchem Auftrag? Wer kann und soll mit wem auf welche Weise zusammenarbeiten? Wie kriegt man die rasant steigenden Gesundheitskosten in den Griff?

Diese und weitere gesundheitspolitisch wichtige Fragen stehen im Zentrum der "Totalrevision Spitalgesetz". Seit dem 25. Oktober läuft die Anhörung zum Gesetzesentwurf. Der Regierungsrat hat im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung ein Reformvorhaben "Finanzierbare Spitalversorgung" lanciert. Die Totralrevision des Spitalgesetzes ist eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung dieser Pläne.

Die Ausgaben im Aufgabenbereich Gesundheit sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Zurückzuführen ist dies auf mehrere Faktoren. Erstens musste der Kanton Aargau mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung seinen Finanzierungsanteil der stationären Spitalversorgung von 2012–2017 schrittweise von 47 bis auf 55 Prozent erhöhen. Zweitens nahmen die Fallzahlen stark zu. Drittens ist der Case Mix Index leicht angestiegen. Mit dem Reformmodul "Finanzierbare Spitalversorgung" soll die Kostensteigerung gedämpft und ab dem Jahr 2020 jährlich 20–30 Millionen Franken eingespart werden.

Medienkonferenz "Start Anhörung Totalrevision Spitalgesetz"

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Interviews zum Start Anhörung Totalrevision Spitalgesetz

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