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November 2018

Finanzpolitisches ABC

Von A wie Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bis Z wie Zentrale Rechnungsstelle. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Staatshaushalt des Kantons Aargau erklärt.

Sch wie Schuldenbremse

Der Kantonshaushalt muss gemäss Kantonsverfassung auf die Dauer ausgeglichen sein. Das Hauptinstrument zur Umsetzung dieser Vorgabe ist die Schuldenbremse.

Massgeblich für die Schuldenbremse ist die Finanzierungsrechnung. Ergibt sich mit dem Abschluss der Jahresrechnung ein Fehlbetrag in der Finanzierungsrechnung, sind das Budget und die Planjahre ab dem übernächsten Jahr so auszugestalten, dass der Fehlbetrag in Raten von mindestens 20 Prozent vom ursprünglichen Betrag abgetragen wird. Die Abtragung der Fehlbeträge kann auch schneller vorgenommen werden, das heisst durch grössere Abtragungsraten in weniger Jahren.

Bei Rezession im Budgetjahr oder im Jahr davor kann die Abtragung durch Beschluss des Grossen Rats ausgesetzt und die Abtragungsperiode entsprechend verlängert werden. Die Wirtschaftsentwicklung ist rezessiv, wenn die reale Wirtschaftsentwicklung bei null Prozent oder tiefer liegt.

Aufgrund der Defizite in den Jahren 2014 (65,5 Millionen Franken) und 2016 (105,4 Millionen Franken) wurden Fehlbeträge in der Finanzierungsrechnung von gesamthaft 170,9 Millionen Franken angehäuft. Aufgrund der Bestimmung der Schuldenbremse werden davon 60,4 Millionen Franken per Ende 2018 abgetragen sein. Es verbleibt damit ein Restbetrag von 110,5 Millionen Franken, der bis 2022 abzutragen ist. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019–2022 sind die entsprechenden Abtragungen budgetiert.

Neben der Schuldenbremse ist im Gesetz auch die Abtragung von alten Fehlbeträgen geregelt. Die bis und mit dem Rechnungsabschluss 2013 aufgelaufenen Bilanzfehlbeträge sind jährlich mit einem Prozentsatz von 3,8 Prozent auf der Restschuld abzutragen. Dadurch sinken die minimal erforderlichen Abtragungsraten von Jahr zu Jahr. Es besteht damit aber auch ein Anreiz für eine schnellere Abtragung, weil sich dadurch auch die jährlichen Abtragungsraten in den Folgejahren zusätzlich vermindern.

Per Ende 2017 betrug die Restschuld aus alten Fehlbeträgen 248,2 Millionen Franken. Im 2018 ist die Abtragung von 9,4 Millionen Franken vorgesehen. Im AFP 2019–2022 ist die gesetzliche Abtragung enthalten. Dadurch sinkt bis Ende 2022 die Restschuld auf noch 204,5 Millionen Franken.