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September 2017

Gesamtsicht Haushaltsanierung – Zwischenbericht August 2017

Der Regierungsrat zeigt mit dem Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung August 2017 auf, wie die Umsetzung des Sanierungskonzepts erfolgen soll.

Der Regierungsrat hat an der Medienkonferenz vom 17. Mai 2017 zum Entwicklungsleitbild mit einem Bericht zuhanden des Grossen Rats und der Öffentlichkeit ein erstes Mal über das Sanierungskonzept Gesamtsicht Haushaltsanierung informiert. Es umfasst unter anderem über ein Dutzend Reformvorhaben, die mittel- bis langfristig zu spürbaren Effizienzsteigerungen und substanziellen Entlastungen des Staatshaushalts beitragen werden. Gesamthaft strebt der Regierungsrat mit diesen Reformvorhaben ein Entlastungsvolumen von 80 bis 120 Millionen Franken an. Der an der Medienkonferenz vom 25. August 2017 vorgestellte "Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung August 2017" enthält weitergehende Angaben zum Inhalt und zur Ausgestaltung der einzelnen Reformvorhaben.

Ein besonderes Augenmerk schenkt der Regierungsrat dem Aspekt Modernisierung des Kantons. Bei der Gesamtsicht Haushaltsanierung geht es nicht alleine um die Sanierung des Staatshaushalts, sondern vor allem auch darum, Mittel für die positive Weiterentwicklung des Aargaus verfügbar zu machen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Sanierungskonzepts stellen die Sanierungsmassnahmen 2018 (mit und ohne Gesetzesänderungen) eine wichtige Voraussetzung dar. Für den Zeitraum 2018 bis 2021 wird damit eine jährliche Entlastung von 70 bis 80 Millionen Franken angestrebt. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Massnahme Aussetzung Schuldentilgung Spezialfinanzierung Sonderlasten. Sie schafft die Möglichkeit, den Ertrag aus dem Heimfallverzicht des Wasserkraftwerks Klingnau zur Überbrückung einzusetzen, bis die grösseren Reformvorhaben ihre Wirkung erzielen.

Ohne Gegenmassnahmen Finanzierungslücke von bis zu 250 Millionen Franken

  • Die finanziellen Lage des Kantons Aargau hat sich in den vergangenen Jahren trotz zahlreicher Sparanstrengungen markant verschlechtert. Ohne Gegenmassnahmen droht eine Finanzierungslücke von bis zu 250 Millionen Franken jährlich. Dies entspricht in etwa den durchschnittlichen Kosten des halben Personalbestands der Kantonsverwaltung oder rund 13 Steuerfussprozenten des Kantons.
  • Um den Finanzhaushalt des Kantons Aargau nachhaltig zu sanieren und auf die Dauer ausgeglichen zu gestalten, hat der Regierungsrat ein umfangreiches Sanierungskonzept erarbeitet. Dieses umfasst Massnahmen auf der Aufwandseite, auf der Ertragsseite sowie Finanzmassnahmen zur Überbrückung.

Reformvorhaben mit Entlastungsvolumen von gesamthaft 80 bis 120 Millionen Franken

  • Kernstück des Sanierungskonzepts sind 15 Reformvorhaben. Im Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung 2017 macht der Regierungsrat detailliertere und präzisere Angaben zum Inhalt und zur Ausgestaltung der einzelnen Reformvorhaben.
  • Konkret wird zu jedem Reformvorhaben die Zielsetzung, das Vorgehen sowie die Entlastungswirkung kurz skizziert und erläutert. Die Reformvorhaben sind im Aufgaben- und Finanzplan (AFP)
    2018–2021 als Entwicklungsschwerpunkte der entsprechenden Aufgabenbereiche abgebildet und damit in der mittelfristigen Planung enthalten.
  • Gesamthaft strebt der Regierungsrat mit der Umsetzung der Reformvorhaben ein Entlastungsvolumen von 80–120 Millionen Franken an. Da der Grossteil der Reformen jedoch erst mittel- bis langfristig in Kraft gesetzt wird, dürfte sich das vollständige Entlastungspotenzial erst ab dem Jahr 2025 entfalten.
  • Die Reformvorhaben werden in den kommenden Wochen und Monaten von den zuständigen Departementen weiter konkretisiert und schrittweise umgesetzt. Der Regierungsrat hat in straffes Controlling institutionalisiert und wird während der Ausarbeitungsphase periodisch über den aktuellen Umsetzungsstand der einzelnen Reformvorhaben orientieren.

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