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September 2017

Finanzpolitisches ABC

Von A wie Aufgaben- und Finanzplan bis Z wie Zentrale Rechnungsstelle. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Staatshaushalt des Kantons Aargau erklärt.

S wie Spezialfinanzierung Sonderlasten

Ende des letzten und Anfang des neuen Jahrhunderts belasteten verschiedene Sonderfaktoren den Aargauer Staatshaushalt in Milliardenhöhe: Unter anderem der Systemwechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat bei der Aargauischen Pensionskasse (APK), die Überführung der Personalvorsorge der Volksschul-Lehrkräfte in die APK oder die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken. Um mehr finanzpolitischen Spielraum zu erhalten, wurde vor 12 Jahren das "Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten)" erlassen. Seither wurden über zwei Milliarden Franken Schulden abgebaut. Die Finanzierung erfolgt unter anderem aus Ertragsanteilen und ausserordentlichen Erträgen aus Beteiligungen des Kantons oder Heimfallverzichtsentschädigungen von Wasserkraftwerken.

Der Regierungsrat schlägt nun vor, die Schuldentilgung Spezialfinanzierung Sonderlasten befristet auf maximal vier Rechnungsjahre vollständig oder teilweise auszusetzen. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit der Grosse Rat mit dem Beschluss zum Budget oder zur Jahresrechnung die Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Sonderlasten für maximal vier Rechnungsjahre vollständig oder teilweise aussetzen kann. Diverse Reform- und Sparvorhaben des Sanierungskonzepts Gesamtsicht Haushaltsanierung entwickeln aufgrund langwieriger Gesetzesprozesse ihre Wirkung erst längerfristig. Mit der befristeten Aussetzung der Schuldentilgung kann dieser Zeitraum abgedeckt werden. Der Regierungsrat erachtet diese befristete Massnahme aufgrund der aktuellen Zinssituation, der bisher erfolgten Schuldenreduktion sowie des Handlungs- und Sanierungsbedarfs beim Staatshaushalt als machbar und verantwortbar.