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September 2017

Editorial

© Alex Spichale

Liebe Leserin, lieber Leser

"Wertschöpfung ermöglichen und Innovation fördern" lautet die Wirtschaftsstrategie im Entwicklungsleitbild 2017–2026 (ELB) des Regierungsrats. Auch sie entspricht dem ELB-Leitgedanken "Für die Menschen im Aargau". Florierende, innovative und dynamische Unternehmen sind für den Aargau und seine Menschen von grosser Bedeutung. Sie tragen mit ihren Unternehmenssteuern zum Funktionieren des Kantons bei. Sie helfen mit, unter anderem Bildung, Mobilität, Sicherheit, Sozialsysteme oder Infrastruktur zu finanzieren. Darüber hinaus bieten die Unternehmen über 300'000 Menschen ein Einkommen. Auch dem Thema Beschäftigung widmet der Regierungsrat eine ELB-Strategie: "Den Herausforderungen des Arbeitsmarkts begegnen".

In den letzten 15 Jahren wurden vom Kanton aus diverse Anstrengungen unternommen, um für die Wirtschaft im Aargau gute Rahmenbedingungen zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern (Standortförderung und –marketing, Hightech Aargau, Steuerrevisionen usw.). In der jüngeren Vergangenheit ist jedoch die Entwicklung der Aarauer Wirtschaft im schweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich: Rückgang bei den Steuereinnahmen der juristischen Personen, Rückgang der Pro-Kopf-Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen sowie des Ressourcenindexes (Nationaler Finanzausgleich), unterdurchschnittliches BIP-Wachstum pro Kopf.

Um dieser unerfreulichen Entwicklung auf den Grund zu gehen, hat der Regierungsrat bei der BAK Basel AG ein Kurzgutachten "Wirtschaft, Demografie und fiskalisches Potenzial Kanton Aargau" in Auftrag gegeben. Die Analyse zeigt zum Beispiel, dass der Aargau über zu wenig Unternehmen und daher über tiefere Steuererträge von juristischen Personen verfügt als andere Kantone. Bei den natürlichen Personen konnte der Aargau steuermässig nicht vom überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum profitieren.

Welche Schlüsse sind aus diesen Erkenntnissen zu ziehen? Bezüglich Standort- und Innovationsförderung bestätigt das BAK-Kurzgutachten den vom Regierungsrat mit Hightech Aargau oder PARK INNOVARE eingeschlagenen Weg. Die Experten sagen zudem dem Aargau eine positive Entwicklung voraus. Zu einem durch einen Nachholbedarf der Aargauer Wirtschaft im Investitionsbereich, zum andern durch den bevorstehenden Digitalisierungsschub (Industrie 4.0). Voraussetzung ist allerdings, dass es Politik und Wirtschaft gemeinsam gelingt, das im Aargau vorhandene Potenzial auszuschöpfen. Der Regierungsrat will deshalb mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft Gespräche führen, wie die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden können.

In der zweiten Ausgabe des ELB-Newsletters "Für die Menschen im Aargau" wird das BAK-Kurzgutachten näher vorgestellt. Weiter gibt es Zusatz- und Hintergrundinformationen zu finanz- und kantonalpolitischen Themen wie zum Beispiel zum Aufgaben- und Finanzplan 2018–2021 und zur Gesamtsicht Haushaltsanierung.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Regierungsrat Kanton Aargau