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Mai 2019

STAF – Steuervorlage – Umsetzung im Aargau

Der Regierungsrat will die Steuerreform STAF / SV17 dazu nutzen, den Kanton im interkantonalen und internationalen Standortwettbewerb weiterhin attraktiv zu positionieren, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Chancen für neue Ansiedlungen und Arbeitsplätze zu wahren. Er hat eine ausgewogene Botschaft erarbeitet, welche der besonderen Situation und den spezifischen Interessen des Kantons Aargau Rechnung trägt.

Die Lösung besteht darin, dass die ordentlichen Gewinnsteuersätze zwar nicht gesenkt werden, die neuen bundesrechtlich vorgesehenen Instrumente jedoch voll ausgeschöpft werden. Finanzdirektor Dr. Markus Dieth: "Dadurch kommen innovative Unternehmen in den Genuss einer attraktiven Besteuerung. Der Aargau hat bei diesen Firmen interkantonal und international eine sehr konkurrenzfähige Belastung im vordersten Ranking." Mindererträge aus der Einführung der neuen Sonderregelungen lassen sich grossmehrheitlich durch den zusätzlichen Bundesbeitrag von 40 Millionen Franken finanzieren. Somit sind auch keine weitergehenden Gegenfinanzierungen wie in vielen anderen Kantonen nötig.

Aargauer Standorttrümpfe bleiben erhalten

Als weitere wichtige Eckpfeiler der Reform bleiben die heutigen steuerlichen Standortvorteile erhalten. Die Einkommenssteuer bei den Dividenden wird auf dem bundesrechtlich tiefstmöglichen Satz von 50 Prozent festgelegt. Die privilegierte Vermögensbesteuerung von nicht kotierten Aktien (also Aktien der Familiengesellschaften) bleibt ebenso bestehen wie die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer. "Die SV17 des Kantons Aargau ist eine ausgewogene Reform zum Nutzen von allen", so Markus Dieth. In der ersten Beratung ist der Grosse Rat der regierungsrätlichen Vorlage gefolgt.