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Mai 2019

Finanzpolitisches ABC

Von A wie Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bis Z wie Zentrale Rechnungsstelle. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Staatshaushalt des Kantons Aargau erklärt.

A wie Ausgabenbremse und Ausgabenreferendum

Stimmzettel-Urne

Mit der Ausgabenbremse und dem Ausgabenreferendum verfügt der Kanton Aargau über zwei wirkungsvolle Instrumente der finanzpolitischen Steuerung. Beide Instrumente verfolgen das Ziel, im politischen Entscheidungsprozess auf die Einhaltung der Ausgabendisziplin hinzuwirken.

Die Ausgabenbremse ist im Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) verankert. Sie schreibt vor, dass neue Ausgaben über 5 Millionen Franken oder neue jährliche wiederkehrende Ausgaben von über 0,5 Millionen Franken der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats (mindestens 71 von 140 Stimmen) bedürfen. Die Hürde für den Beschluss des Grossen Rats ist damit höher als bei anderen Entscheiden des Grossen Rats, bei welchen das einfache Mehr erreicht werden muss.

Das Ausgabenreferendum ist in der Kantonsverfassung verankert. Es schreibt vor, dass neue einmalige Ausgaben über 5 Millionen Franken oder neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von über 0,5 Millionen Franken dem fakultativen Referendum unterstehen. Vorlagen, die dem Ausgabenreferendum unterstehen, sind dem Grossen Rat als Einzelvorlage zu unterbreiten. Ein Referendum kommt zustande, wenn 3'000 Stimmberechtige ein Begehren für eine Volksabstimmung unterzeichnen.

Sowohl die Ausgabenbremse wie auch das Ausgabenreferendum kommen nur bei neuen Ausgaben zur Anwendung. Eine Ausgabe gilt als neu, wenn in Bezug auf den damit verfolgten Zweck, den Umfang, den Zeitpunkt oder andere wesentliche Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei gebundenen Ausgaben finden die Instrumente keine Anwendung. Gebunden ist eine Ausgabe, wenn sie nicht neu ist.