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Mai 2019

ELB-Strategie 5: Qualität und Effizienz der Bildung steigern

Regierungsrat Alex Hürzeler, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS), erläutert im Interview, wie der Aargauer Regierungsrat den sich verändernden gesellschaftlichen Ansprüchen an die Schulbildung gerecht werden will. Am Ende der obligatorischen Schulzeit sollen alle Jugendlichen über Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die ihnen eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule ermöglichen. Die harmonisierten Bildungsziele sowie ein wirkungsvoller und effizienter Einsatz der vorhandenen Mittel bilden die Basis, um auch in Zukunft ein qualitativ hohes Bildungsangebot bereitzustellen.

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Herr Regierungsrat Alex Hürzeler, Sie haben der Öffentlichkeit anfangs März die neue Ressourcierung der Aargauer Volksschule, die der Regierungsrat beschlossen hat, vorgestellt. Worum geht es da und inwiefern trägt dies zu einem guten Bildungsangebot im Aargau bei?

Alex Hürzeler: Die heute geltende Ressourcenzuteilung an der Aargauer Volksschule wird ab August 2020 abgelöst. Die heute rund zehn verschiedenen Ressourcenarten werden zusammengefasst und als sogenannte differenzierte Schülerinnen- und Schüler-Pauschale gesprochen. Dadurch erhalten die Schulen mehr Gestaltungsraum aber auch mehr Verantwortung. Sie müssen nicht mehr einzeln beantragt und bewilligt werden und auch die Zweckbindung des Einsatzes an Einzelaufgaben entfällt.

Die Regierung will mit der neuen Ressourcierung

  • eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Flexibilisierung der Ressourcenstruktur,
  • eine Vergrösserung des pädagogischen Gestaltungsraums der Schulen,
  • sowie eine verbesserte Plan- und Steuerbarkeit erreichen.
  • Zudem erwartet der Regierungsrat, dass die neue, pauschalierte Ressourcierung der Volksschule zu einer Reduktion des administrativen Aufwands führt und Anreize schafft für einen ökonomischeren Umgang mit den Ressourcen.

Können die Schulen in Zukunft machen, was sie wollen?

Nein, mehr Gestaltungsraum bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern wirkungsvoller Einsatz von Ressourcen in einem abgesteckten Rahmen, der auch gesetzlich gegeben ist. Es gibt weiterhin klare und verbindliche Leitplanken – das "Was" ist umschrieben: Dazu gehören beispielsweise die Bildungsrechte der einzelnen Kinder, aber auch der Lehrplan, die Stundentafeln und die bewährte Schulstruktur mit zweijährigem Kindergarten, sechs Jahren Primarschulen, drei Jahre Oberstufe mit Real, Sek und Bez. Es gehören aber auch die Anstellungsbedingungen sowie der Berufsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Schulleitungen dazu.

Das 'Was' ist klar umschrieben, beim 'Wie' erhalten die Schulen zusätzlichen Gestaltungsraum.

Portrait Alex Hürzeler
© Beni Basler / Foto Basler Aarau
Alex Hürzeler Regierungsrat, Vorsteher Departement Bildung, Kultur und Sport

Hingegen das "Wie", wie die Ressourcen am besten eingesetzt werden zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler, das geht vermehrt in die Hand der Schulen vor Ort. Das "Was" ist klar mit Leitplanken, beim "Wie" gibt es mehr Freiheiten. Wir tun dies aufgrund der Erfahrung und aus der Überzeugung, dass die Schulführung in den Gemeinden und auch die Lehrerinnen und Lehrer und ihre Schülerinnen und Schüler am besten kennen und deshalb am besten wissen, wie die heute vorhandenen Ressourcen am wirkungsvollsten eingesetzt werden können.

Gleichzeitig wird an den Schulen ja auch der neue Aargauer Lehrplan eingeführt. Was ändert sich für die Schülerinnen und Schüler?

Die Schülerinnen und Schüler sollten von dieser Umstellung nicht markant etwas spüren. Die Kern- und Erweiterungsfächer werden weiterhin angeboten. Zu erkennen sind die Änderungen in den Stundenplänen beziehungsweise den vorgegebenen Stundentafeln. Eine Primarschülerin oder ein Oberstufenschüler der ersten Klasse wird ab dem Schuljahr 2020/21 nicht mehr dieselbe Anzahl Lektionen und dieselben Fächer haben wie ein oder zwei Jahre zuvor ihre oder seine älteren Geschwister. So gibt es beispielsweise die neuen Fächer "Medien und Informatik", "Berufliche Orientierung" und "Politische Bildung" und der Französischunterricht beginnt bereits in der 5. statt wie bisher ab der 6. Primarschulklasse.

Das sind nicht die letzten Änderungen, die der Volksschule bevorstehen. Was ist sonst noch zu erwarten?

Das sind sicher die zwei wichtigsten Projekte. Sie werden ab dem Schuljahr 2020/21 umgesetzt. Wir sind aber an der Bearbeitung von drei weiteren Themen, nicht zuletzt auch aufgrund von Vorstössen im Grossen Rat. Da ist als erstes zu nennen die Qualitätssicherung der Volksschule. Die externe Schulevaluation, die wir bisher alle fünf bis sechs Jahre durchführten, soll abgelöst werden. Die Überarbeitung soll eine Vereinfachung bringen. Die kantonale Qualitätskontrolle und -sicherung soll wieder vermehrt in der Hand des Departements liegen. Das ist aber erst in Bearbeitung. Zum zweiten sollen die Führungsstrukturen der Volksschule nun politisch ausdiskutiert werden. Da liegt nun eine Botschaft vor, bei der es um die Frage geht, ob es nebst Schulleitung und Gemeinderat weiterhin eine Schulpflege geben soll. Diese Vorlage liegt nun beim Parlament. Dieses wird sie beraten und dann wird es eine Volksabstimmung geben. Zusätzlich geht es auch um eine Pensenerhöhung für die Schulleitungen. Das ist nun gerade ein sehr aktuelles Thema. Und drittens arbeiten wir an einem neuen Lohnsystem für die Lehrpersonen und Schulleitungen. Wir haben feststellen müssen, dass das heutige System einer juristischen Überprüfung nicht in allen Teilen standhält. Auch haben wir eine Marktsituation bei den Lehrerlöhnen, bei welcher der Aargau nicht mehr marktgerecht und konkurrenzfähig ist. Da braucht es Korrekturen, an denen wir arbeiten.

Da kommt einiges auf die Schulbehörden, die Schulleitungen und die Lehrerinnen und Lehrer zu. Weshalb braucht es das alles?

Es ist unser gemeinsamer Auftrag, das Bildungsangebot Schritt für Schritt weiterzuentwickeln, weil sich auch die Gesellschaft und die Welt entwickelt. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Schülerinnen und Schülern Ende Volksschule weiterhin einen vollgepackten Bildungsrucksack mitgeben. Wir wissen zwar nicht, wie der Rucksack in zwanzig, dreissig Jahren gepackt sein muss, und trotzdem müssen wir alles daransetzen, dass wir immer wieder aktuell sind und unsere Schülerinnen und Schüler fit für die Zukunft machen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es immer wieder Anpassungen. Eines ist klar, der Bildungsauftrag ist ein gesellschaftlicher Auftrag, der uns alle etwas angeht und an dem alle mitarbeiten müssen. Es lohnt sich, sich dafür einzustehen. Ich meine damit die Politik, welche die entsprechenden Rahmenbedingungen vorgeben muss, die Schule vor Ort mit den lokalen Behörden, Schulleitungen und Lehrpersonen in Zusammenarbeit mit den Eltern. Es braucht aber die Verwaltung, bei uns das Departement Bildung, Kultur und Sport sowie auch die Pädagogische Hochschule, welche die Lehrerinnen und Lehrer ausbilden. Für all dies lohnen sich diese Investitionen in die Zukunft auf jeden Fall lohnt.

Der Bildungsauftrag ist ein gesellschaftlicher Auftrag, der uns alle etwas angeht und an dem alle mitarbeiten müssen.

Alex Hürzeler Regierungsrat, Vorsteher Departement Bildung, Kultur und Sport