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Juli 2020

Gleichung mit vielen Unbekannten – mehr Szenarien statt Prognosen

Wie nahezu alle finanzrelevanten Geschäftsbereiche ist auch der Budgetprozess im Kanton Aargau in verschiedener Hinsicht durch die Coronavirus-Pandemie betroffen. Auf Basis von verschiedenen Szenarien und einem verlängerten Budgetprozess will der Regierungsrat bis Mitte August die finanzielle Situation des Kantons mit der Botschaft zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021–2024 möglichst genau einschätzen.

Stapel Ausgaben Aufgaben- und Finanzplan

Der Budgetprozess startet jeweils mit den Planungsvorgaben des Regierungsrats im Februar. Dazu reichen die Departemente ihre neusten Erkenntnisse zu wesentlichen Änderungen der Aufwand- und Ertragspositionen an die Abteilung Finanzen ein. Anschliessend finden im März und im Mai zwei Budgetierungsrunden statt, die jeweils zuhanden des Regierungsrats durch das Departement Finanzen und Ressourcen ausgewertet und aufbereitet werden. In einer ersten und zweiten Lesung des AFP nimmt der Regierungsrat im April und Juni vom aktuellen Stand des AFP Kenntnis und fasst Beschlüsse für den Aufgabenteil, für die Finanzen und für das Personal. Eine zentrale Grösse der Budgetierung sind die Prognosen zu den Steuereinnahmen. Eine wichtige Grundlage dafür sind die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche jeweils im Januar und im April neu beurteilt werden.

Die Eingaben für die Planungsvorgaben fielen dieses Jahr auf Ende Januar 2020, als die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Europa noch nicht so deutlich in Sicht waren. Ebenfalls war zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf den Jahresabschluss 2019 die Veröffentlichung der finanziellen Langfristperspektive und der Abschluss der Gesamtsicht Haushaltsanierung vorgesehen. Im Februar konnte der Regierungsrat feststellen: "Der Aargauer Staatshaushalt ist saniert." Dann brach die Coronavirus-Pandemie aus.

AFP unter besonderen Vorzeichen

Aufgrund der einschneidenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat der Regierungsrat die Ausgangslage für den AFP im März 2020 grundlegend neu beurteilt:

Der Überschuss der Jahresrechnung 2019 sollte nicht mehr für den Schuldenabbau verwendet, sondern in die Ausgleichsreserve zur Abfederung der noch unsicheren volkswirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie eingelegt werden. Der gesamte AFP-Prozess erfolgt unter veränderten Vorzeichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer sehr grossen Unsicherheit über die Folgen der Krise.

Aufgrund der aktuell sehr unsicheren Prognosen zur Aufwand- und Ertragsentwicklung liegt der Fokus im AFP 2021–2024 auf dem Budget 2021, welches dank der in guten Zeiten gebildeten Reserven ausgeglichen gestaltet werden kann. Für die Defizite der Planjahre sollen dagegen vorläufig keine Mittel aus der Ausgleichsreserve in der Planung abgebildet werden. Mit der Erstellung des nächsten AFP erfolgt im Frühjahr 2021 eine finanzpolitische Neubeurteilung, welche auch die Verwendung der Mittel der Ausgleichsreserve umfasst.

Für die Planjahre 2022–2024 gelangen drei Szenarien zur Anwendung: "günstig" – "mittel" – "negativ". Die Annahmen beziehungsweise die Szenarien werden regelmässig den aktuellen Prognosen und Entwicklungen angepasst werden. Parallel dazu wird auch die finanzielle Langfristperspektive weiterentwickelt und laufend aktualisiert werden. Damit sollten die Unsicherheiten in den Planjahren etwas verringert werden können.

Weiterentwicklung trotz Unsicherheiten

Auch die langfristigen Strategien der regierungsrätlichen Politik, die im Entwicklungsleitbild abgebildet werden, sind von den derzeitigen Unsicherheiten stark betroffen. Gleichwohl will der Regierungsrat, wie gesetzlich vorgegeben, sein Entwicklungsleitbild anfangs 2021 aktualisieren und im zweiten Quartal 2021 veröffentlichen. Wie bei der mittelfristigen Planung mit dem Aufgaben- und Finanzplan werden auch für das nächste Entwicklungsleitbild verschiedene Szenarien berücksichtigt und gewichtet. Für den Fall, dass bis zur Legislaturmitte ein deutlicheres Bild der langfristigen Entwicklungen möglich sein wird, behält sich der Regierungsrat Justierungen bei den strategischen Stossrichtungen des Entwicklungsleitbilds zum gegebenen Zeitpunkt vor.

Der Regierungsrat will vermeiden, dass der Aargauer Staatshaushalt nach der erfolgreich umgesetzten Gesamtsicht Haushaltsanierung durch die Covid-19-Pandemie erneut in eine Schieflage gerät. Daher muss ein mittelfristig ausgeglichener Staatshaushalt weiterhin das oberste finanzpolitische Ziel sein. Damit will sich der Regierungsrat den finanzpolitischen Handlungsspielraum wahren, um auch wichtige strategische Investitionen zur wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Weiterentwicklung des Kantons tätigen zu können.

Angesichts der unterdurchschnittlichen und in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunkenen Finanzkraft des Kantons haben dabei Massnahmen hohe Priorität, welche die Rahmenbedingungen der Wirtschaft verbessern und das Ressourcenpotenzial insgesamt stärken.