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Juli 2020

Coronavirus-Krise als Chance für den Aargau nutzen

Die Welt, die Schweiz, der Kanton Aargau sind auf dem Weg zurück zur Normalität. Das bedeutet aber nicht, dass die Coronavirus-Pandemie schon definitiv überwunden ist. Gleichwohl will der Regierungsrat bereits jetzt mit der Analyse und Aufbereitung beginnen. Die Krise soll von den Erkenntnissen und Erfahrungen her als Chance für den Kanton Aargau genutzt werden.

Symbolbild Coronavirus

Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate werden tiefgreifende Auswirkungen auf wichtige Bereiche von Politik und Gesellschaft haben: In besonderem Masse auf die Bereiche Gesundheit, Wirtschaft, Finanzen, Bildung und Soziales, aber auch auf Verkehr, Umwelt, Kultur, Sport und so weiter. Nun geht es darum, auf Stufe Gesamtkanton und Departemente zeitnah die jetzt noch "frischen" und präsenten Erkenntnisse aus dem bisherigen Krisenmanagement zu sichern und den daraus resultierenden Handlungsbedarf festzustellen. Dies mit dem Ziel, künftig noch besser gewappnet zu sein für Ereignisse und Krisen dieser Dimension und Art.

Die Coronavirus-Pandemie wird aller Voraussicht nach auch im Kanton Aargau einen beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Das Ausmass und die Zeitverhältnisse des Rückgangs oder Einbruchs und die Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Kantons sind noch nicht absehbar. Darüber hinaus werden verschiedene bereits bekannte oder sich abzeichnende Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise den Staatshaushalt belasten. Sie werden – dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend – in den Aufgaben- und Finanzplan einfliessen, sowohl in den Aufgaben- als auch in den Finanzteil. Die Regierungsschwerpunkte werden diesbezüglich überprüft. Es ist davon auszugehen, dass die mittel- und langfristigen Folgen und Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auch das Entwicklungsleitbild 2021–2030 beziehungsweise die Entwicklungsschwerpunkte des Regierungsrats beeinflussen werden.

Bei der vom Regierungsrat beschlossenen kantonalen Auswertung der Coronavirus-Krise geht es um die Sicherung von Erfahrungen und Erkenntnissen sowie um das Erkennen von Handlungsbedarf.

Der Analyse- und Feststellungsprozess erfolgt einerseits durch die Departemente beziehungsweise die Staatskanzlei, welche die aus ihrer Sicht für den Coronavirus-Bericht relevanten Themen und Aspekte einbringen. Andererseits werden übergeordnete Themen bearbeitet. Dazu gehören zum Beispiel das kantonale Krisenmanagement als Ganzes (Zusammenwirken und Arbeits- respektive Kompetenzaufteilung zwischen Kantonalem Führungsstab KFS, Task Force Coronavirus, Koordinations- und Steuerungsausschuss, Regierungsrat und Departementen), die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden beziehungsweise dem Kanton Aargau und den andern Staatsebenen. Geprüft wird im Rahmen des Berichts auch allfälliger rechtlicher Anpassungsbedarf.

Der Regierungsrat wird nach Vorliegen der Analyseresultate eine Gesamtwürdigung vornehmen und den Handlungsbedarf festlegen. Wird solcher festgestellt, ist es Sache der Departemente beziehungsweise der betroffenen Organisationseinheiten, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen sowie allfällige Anpassungen und Massnahmen umzusetzen.

Im Bewusstsein, dass die Bewältigung der Coronavirus-Krise unter Umständen noch einige Zeit andauern wird, ist es für den Regierungsrat gleichwohl sinnvoll, den Auswertungsprozess bereits jetzt einzuleiten – wenn die Erkenntnisse und Erfahrungen noch "frisch" und präsent sind. Der Auswertungs- und Analyseprozess ist so zu strukturieren, dass er angepasst auf die Entwicklung der Coronavirus-Lage zeitlich und inhaltlich weiterentwickelt werden kann.

Dieser Entscheid des Regierungsrats deckt sich mit einem Postulat der FDP-Fraktion im Grossen Rat, das die Erstellung eines Aargauer Corona-Berichts 2020 fordert. Das Postulat wird entsprechend entgegengenommen.