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Juli 2017

Gesamtsicht Haushaltsanierung – Sanierungskonzept

Mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung will der Regierungsrat in den nächsten Jahren die Kantonsfinanzen ins Lot bringen und den Aargau für künftige Herausforderungen positionieren. Das Sanierungskonzept zur Beseitigung des strukturellen Defizits von bis zu 250 Millionen Franken jährlich ist auf mehrere Jahre angelegt. Zum einen werden kurzfristig wirksame Massnahmen, insbesondere die Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen realisiert. Zum andern sind auf der Aufwandseite mittel- und längerfristig wirksame Reformvorhaben und auf der Ertragsseite unter anderem eine Steuererhöhung vorgesehen. Der Regierungsrat präsentierte sein Sanierungskonzept am 17. Mai 2017 an einer Medienkonferenz zusammen mit dem Entwicklungsleitbild 2017–2026.

Das Sanierungskonzept des Regierungsrats sieht für die Deckung der Finanzierungslücke von bis zu 250 Millionen Franken jährlich folgende Elemente vor:

1. Kurzfristig wirksame Sofortmassnahmen mit einer Entlastungswirkung von 60 Millionen Franken bis zu 90 Millionen Franken ab Budget 2018 (Sanierungsmassnahmen 2018 mit Gesetzesänderungen, inklusive befristete Aussetzung Schuldentilgung Spezialfinanzierung Sonderlasten; Sanierungsmassnahmen 2018 ohne Gesetzesänderungen; Budgetanpassungen im Rahmen des AFP).

Mittel- bis längerfristig wirksame Reformvorhaben (Module zur Aufwandreduktion beziehungsweise mit Entlastungswirkung) in der Grössenordnung von jährlich 80–120 Millionen Franken:

  • Totalrevision Spitalgesetz [SpiG];
  • Reduktion der Kosten bei Ergänzungsleistungen;
  • Finanzielle Entlastungsmassnahmen im Bereich Volksschule;
  • Verkürzung Schuldauer bis zu gymnasialen Matura; Reform der Berufsfachschulen;
  • Reform der höheren Berufsbildung/Tertiär B;
  • Verminderung von stationären Aufenthalten bei Sonderschulen und Heimen;
  • Reduktion des ÖV-Angebots;
  • Strategie Steuerbezug;
  • Finanzierungsmodelle im Bereich Immobilien;
  • Optimierung der Steuerung der Finanzen;
  • Räumlich-strukturelle Reform im Bereich Staatsanwaltschaft;
  • Angepasste Gerichtsorganisation Kanton Aargau;
  • Modernisierung der Verwaltung/administrative Entlastung und E-Government;
  • Grundlagenbericht zur räumlichen Leistungserbringung im Kanton Aargau)

2. Ertragsseitige Massnahmen: Erhöhung der Steuern sowie – bei Bedarf – weitere Ertragsmassnahmen im Umfang von rund 100 Millionen Franken. Der Regierungsrat strebt ein ausgewogenes Sanierungskonzept an, das von den Auswirkungen auf Aufgaben und Leistungen her zu verantworten ist, zur Modernisierung beiträgt und die Standortattraktivität des Kantons Aargau insgesamt stärkt. Deshalb braucht es neben Sofortmassnahmen und Reformmodulen zur Aufwandreduktion auch Massnahmen auf der Ertragsseite, unter anderem eine Steuererhöhung.