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Juli 2018

Nationaler Finanzausgleich

Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen stellt für den Kanton Aargau eine wichtige Einnahmenquelle dar. 2018 fliessen rund 343 Millionen Franken aus dem Finanzausgleich, konkret aus dem Ressourcenausgleich, in die Staatskasse. Das entspricht etwa dem Ertrag von 18 Steuerprozenten.

Der nationale Finanzausgleich wurde vor 10 Jahren völlig neu gestaltet. Ein undurchschaubares Gewirr von Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kantonen wurde durch ein einfaches und transparentes System ersetzt. Heute besteht der Finanzausgleich im Wesentlichen aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich.

Lastenausgleich

Der Lastenausgleich entschädigt die Kantone für Sonderlasten, die sie nicht beeinflussen können. Abgegolten werden Lasten, die auf geografisch-topografische Gegebenheiten zurückzuführen sind, sowie Lasten, sie sich aufgrund der Zusammensetzung der Bevölkerung ergeben. Gemessen an den festgelegten Indikatoren weist der Kanton Aargau keine solchen ausgleichsberechtigten Sonderlasten auf, er profitiert daher nicht vom Lastenausgleich.

Ressourcenausgleich

Anders beim Ressourcenausgleich. Hier gehört der Kanton Aargau zu den Empfängerkantonen. Im Jahr 2018 erhält er 343 Millionen Franken, welche vom Bund und den finanzstarken Kantonen finanziert werden.

Der Ressourcenausgleich sorgt für einen Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen. Jeder Kanton soll über ein Mindestmass an eigenen Mitteln verfügen, um die staatlichen Grundleistungen wirtschaftlich und bedarfsgerecht erbringen zu können. Hier ist der Aargau strukturell bedingt auf Mittel angewiesen.

Ressourcenindex

Für jeden Kanton wird berechnet, wie hoch die Summe der Einkommen, Vermögen und Gewinne ist, die besteuert werden können. Dabei wird berücksichtigt, dass diese drei Grössen nicht gleich stark besteuert werden. Wird der so ermittelte Betrag durch die Einwohnerzahl geteilt, so ergibt sich das Ressourcenpotenzial pro Kopf. Der gesamtschweizerische Durchschnittswert für das Ressourcenpotenzial pro Kopf erhält den Indexwert 100. Kantone, deren Ressourcenpotenzial höher liegt als im gesamtschweizerischen Schnitt, haben einen Index von mehr als 100 und müssen in den Ressourcenausgleich einzahlen. Umgekehrt erhalten Kantone mit einem Index von unter 100 Beiträge.

Der Kanton Aargau hat im Jahr 2018 einen Ressourcenindex von 85,3. Im Jahr 2015 lag der Index noch bei 89,2 und ist seither konstant gesunken. Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen der Eidgenössischen Finanzverwaltung sinkt der Ressourcenindex des Kantons Aargau für das Jahr 2019 weiter auf 83,8 Indexpunkte. Dies entspricht einem Ertrag von 408 Millionen Franken (+65 Millionen Franken zu Vorjahr).

Perspektiven

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat mit einer Erhöhung der Ressourcenausgleichszahlungen gerechnet. Grundlage für die Ausgleichszahlungen 2019 bilden die Bemessungsjahre 2013, 2014 und 2015. Im Vergleich zum Vorjahr kam das Jahr 2015 neu als Datengrundlage hinzu. Der Kanton Aargau verzeichnete in diesem Jahr sehr tiefe Steuererträge. Dies ist auch der Grund, weshalb der Ressourcenindex 2019 im Vergleich zum Vorjahr tiefer ist. Der Regierungsrat war sich dieses Umstands bewusst und hatte diesen Rückgang in den Arbeiten zum Budget 2019 beziehungsweise zum Aufgaben- und Finanzplan 2019–22 bereits berücksichtigt.

Weil der Kanton Aargau eine klar unterdurchschnittliche Ressourcenstärke aufweist, wird der Finanzausgleich in den nächsten Jahren eine wichtige Stütze für den Finanzhaushalt bleiben. Kurzfristig muss damit gerechnet werden, dass der Ressourcenindex des Kantons Aargau weiter sinkt, zumal bei der nächsten Bemessungsgrundlage das Jahr 2016 hinzukommt, welches ebenfalls leider sehr tiefe Steuererträge hervorbrachte. Bis eine Verbesserung eintritt, wird es damit noch ein paar Jahre dauern, bis also die besseren Steuerertragsjahre zum Tragen kommen. Mittelfristig will der Kanton den Trend also kehren: Die Abnahme des Ressourcenindex soll gestoppt werden, und der Kanton soll wieder näher an den Schweizerischen Durchschnitt beim Ressourcenpotenzial herankommen. Die ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll verbessert werden.

Optimierung des Finanzausgleichs

Nach zehn Jahren erhält das neue Finanzausgleichssystem insgesamt gute Noten. Es werden aber auch klare Mängel sichtbar. Bei der Festlegung der Grundbeträge ist es im Jahr 2015 zu heftigem Streit im Bundesparlament und unter den Kantonen gekommen. Das soll künftig verhindert werden. Daher ist geplant, Optimierungen am System vorzunehmen. Die Zahlungen sollen künftig stärker durch im Gesetz definierte Regeln bestimmt werden. So muss das Parlament nicht mehr regelmässig die Gesamtsummen festlegen.

Die Kantone haben sich zusammengerauft und einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Dieser verbessert das System klar. Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, mussten die Geber- wie die Empfängerkantone Abstriche bei ihren Forderungen machen. Der Kanton Aargau trägt die Reform mit, die nächstes Jahr im eidgenössischen Parlament behandelt wird. Nur mit einem Konsens unter den Kantonen kann der Finanzausgleich weiterentwickelt und als wichtiger Stützpfeiler für den Schweizer Föderalismus erhalten werden. Das System trägt zum politischen Frieden und der Stabilität der Schweiz bei, von der die Gesellschaft und die Wirtschaft profitieren.