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Juli 2018

Strategien geben die Richtung

Aus dem überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum ergeben sich für den Kanton Aargau Herausforderungen in den Bereichen Siedlungsplanung, Mobilität und Umwelt (siehe Interview). Die Stossrichtungen und Ziele, um diese Herausforderungen zu meistern, sind einerseits übergeordnet im Entwicklungsleitbild (ELB) definiert, andererseits im kantonalen Richtplan sowie in den drei Fachbereichsstrategien des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Eine Übersicht.

Screenshot

Kantonaler Richtplan

Der rechtskräftige Richtplan wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat beschlossen. Am 24. März 2015 hat der Grosse Rat dann die Siedlungsstrategie und die Umsetzung der Raumplanungsrevision (vom Stimmvolk am 3. März 2013 angenommen) beschlossen. Der Bund genehmigte am 23. August 2017 den 2011 vom Grossen Rat beschlossenen Richtplan inklusive der Anpassung aus dem Jahr 2015.

Der Richtplan ist das zentrale Führungs- und Steuerungsinstrument der Kantone. Er erlaubt es, die räumliche Entwicklung des Kantons vorausschauend zu lenken und Nutzungskonflikte früh zu erkennen. Der Richtplan dient der nachhaltigen Entwicklung des Lebensraums Aargau und bezeichnet die hierzu massgeblichen Anforderungen und Rahmenbedingungen.

Der Richtplan

  • ist das zentrale Planungsinstrument des Kantons;
  • zeigt, wie die Tätigkeiten des Bundes, des Kantons und der Gemeinden aufeinander abgestimmt werden;
  • zeigt, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln die raumwirksam öffentlichen Aufgaben erfüllt werden; und
  • wird laufend den Entwicklungen angepasst.

Der Kanton Aargau erfüllt die Aufträge des revidierten, eidgenössischen Raumplanungsgesetzes: Die Zersiedelung soll gestoppt und die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden.

Richtplanung

mobilitätAARGAU

Der Grosse Rat hat die kantonale Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU am 13. Dezember 2016 ohne Gegenstimme beschlossen. Die Strategie basiert klar auf der Abstimmung zwischen Raumentwicklung und Verkehrsangebot. Je besser diese Abstimmung gelingt, desto besser werden die raumplanerischen Ziele der inneren Siedlungsentwicklung unterstützt, und umso nachhaltiger ist die Verkehrsentwicklung.

mobilitätAARGAU definiert drei strategische Stossrichtungen:

  • Verkehrsangebot mit dem Raumkonzept Aargau abstimmen;
  • Effiziente, sichere und nachhaltige Nutzung des Verkehrsangebotes fördern;
  • Verkehrsinfrastrukturen ökologisch und ökonomisch ausgewogen bauen, betreiben und erhalten.

Dabei verschiebt sich der Fokus auf ein räumlich differenziertes Verkehrsangebot, bei dem alle Aspekte von Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Nutzung sowie die Ressourcen künftiger Generationen berücksichtigt werden. Zu den drei Stossrichtungen sind Ziele definiert und Strategien bestimmt, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.

Der wichtigste Unterschied zur vorherigen Mobilitätsstrategie besteht darin, dass mobilitätAARGAU gezielt räumliche Akzente setzt und differenzierte Ziele für die einzelnen Verkehrsmittel in den verschiedenen Raumtypen verfolgt. Die Mobilität in der Stadt muss andere Ansprüche erfüllen als diejenige auf dem Land. Der Fuss- und Radverkehr soll in den Kernstädten, ländlichen Zentren und urbanen Entwicklungsräumen gefördert werden, um Kapazitätsengpässen im öffentlichen Verkehr (öV) und dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zu begegnen und die Ortskerne zu entlasten. Der öV wird insbesondere auf den Achsen in die Kernstädte sowie zwischen den Kernstädten und urbanen Entwicklungsräumen gefördert.

Beim MIV liegt der Schwerpunkt auf der Erreichbarkeit, der Funktionsfähigkeit des Strassennetzes und der Zuverlässigkeit der Verbindungen. Im wirtschaftlichen Wettbewerb wird der Standortfaktor Erreichbarkeit an Bedeutung gewinnen. Um die guten Bedingungen für Bevölkerung und Wirtschaft auch für die Zukunft zu erhalten, werden weitere Ausbauten beim Verkehrsangebot unabdingbar sein.

Strategie mobilitätAARGAU

umweltAARGAU

Die kantonale Umweltstrategie umweltAARGAU wurde am 8. März 2017 vom Regierungsrat genehmigt. Die fünf folgenden Stossrichtungen bilden das Herzstück der Strategie:

  • Der Kanton Aargau sorgt für eine intakte und gesunde Umwelt und damit langfristig für bestmögliche Lebensbedingungen für die Menschen und die gesamte Natur. Er fördert entsprechende Innovationen und das Umweltverständnis in der Gesellschaft.
  • Der Kanton Aargau sorgt für eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen. Er setzt sich, insbesondere in seinem direkten Einflussbereich, für eine verbesserte Ressourceneffizienz ein und macht den Ressourcenverbrauch sichtbar.
  • Der Kanton Aargau schützt und pflegt Natur und Landschaft und wertet diese zielgerichtet auf. Er fördert die grüne und blaue Infrastruktur zur Sicherung der Biodiversität und für die naturbezogene Erholung.
  • Nachhaltige und innovative Lösungen zu Gunsten der Umwelt haben im Kanton Aargau bei Standortfragen, Planungen, Projekten und Bewilligungen einen hohen Stellenwert.
  • Der Kanton Aargau schützt sowohl wenig wie auch stark belastete Gebiete vor weiteren Immissionen (Lärm, Licht, Schadstoffe). Als Ausgleich zu den durch menschliche Aktivitäten (hoch) belasteten Gebieten fördert er die Sicherung und die unbelastete Weiterentwicklung bestehender noch intakter Landschafts- und Freiräume.

Strategie umweltAARGAU

energieAARGAU

Der Grosse Rat hat die kantonale Energiestrategie energieAARGAU am 2. Juni 2015 mit 88:33 Stimmen beschlossen. Die Strategie definiert drei Leitlinien:

  • Stärkung des Energiekantons
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Erhalt der Versorgungssicherheit

Aus diesen Leitlinien sind vier Hauptziele abgeleitet:

  • Der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch pro Person soll – gegenüber dem Referenzjahr 2000 – bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent gesenkt werden.
  • Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch soll – gegenüber dem Referenzjahr 2000 – bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent gesenkt werden.
  • Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll ausgebaut und bis 2020 mindestens 340GWh betragen, bis 2035 mindestens 1'130 GWh.
  • Die Versorgungssicherheit soll beibehalten werden; der Kanton Aargau unterstützt die Energiewirtschaft und den Bund bei der Erfüllung dieser Aufgabe.

Diese Ziele sollen mit verschiedenen Massnahmen in acht Handlungsfeldern erreicht werden.

Strategie energieAARGAU